Gemeindekonzeption 2005



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Lutherischer Konvent im Rheinland

Grundriss einer Gemeindekonzeption
für evangelische Gemeinden im Rheinland

0.
Vorbemerkung:

Von den Kirchengemeinden
in der Evangelischen Kirche im Rheinland wird durch Beschluss der Landessynode
die Erarbeitung einer Gemeindekonzeption verlangt, die in Zukunft als Grundlage
für Visitationen und Freigabe von Pfarrstellen dienen soll. Als Hilfestellung
für die Presbyterien sind vom Landeskirchenamt Gemeindekonzeptionen
zweier rheinischer Gemeinden verschickt worden, die für zwei Richtungen
innerhalb der Landeskirche stehen. Viele unierte, lutherische und reformierte
Gemeinden können sich in diesen als „Muster“ verschickten Gemeindekonzeptionen
nicht wiederfinden, da sie nicht von einem reformatorischen Ansatz ausgehen.
Darum hat der Lutherische Konvent im Rheinland den Versuch unternommen,
einen „Grundriss einer Gemeindekonzeption für evangelische Gemeinden
im Rheinland“ zu entwerfen, der wesentliche Erkenntnisse und Ziele reformatorischer
Theologie berücksichtigt.

Dieser „Grundriss
einer Gemeindekonzeption für evangelische Gemeinden im Rheinland“
soll eigenes Nachdenken über Grundlagen und Ziele der Gemeindearbeit
nicht ersetzen, zumal die örtliche Situation sehr unterschiedlich
ist. An mehreren Stellen wird darauf ausdrücklich hingewiesen. Dennoch
gibt es Grundlinien evangelischer Gemeindearbeit im reformatorischen Sinn,
die für unterschiedlich geprägte Gemeinden Gültigkeit besitzen.

Bei der Erarbeitung
einer Gemeindekonzeption sollten die Presbyterien folgende Fragen nicht
außer acht lassen:


 

1) Kann aus der Gemeindekonzeption
eine entsprechende, genehmigungsfähige Dienstanweisung für den
Pfarrer und für andere Gemeindemitarbeiter entwickelt werden ?

2) Ist die Gemeindekonzeption
eine gute Grundlage für die Visitation ?

3) Dient die Gemeindekonzeption
der Freigabe der Pfarrstelle ?

4) Dient die Gemeindekonzeption
der Begründung der haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterstellen und
des angestrebten diakonischen Engagements ?

Eine theologisch durchdachte
Gemeindekonzeption wird eine gute Grundlage für den weiteren praktischen
Gebrauch sein.

1.
Unser Verständnis von evangelischer Gemeinde

oder:
Was unsere Gemeinde als evangelische Gemeinde ausmacht


 

Die Gemeinde ist die
Versammlung aller Gläubigen, bei denen das Evangelium rein gepredigt
und die heiligen Sakramente laut dem Evangelium gereicht werden (CA 7).

Der vornehmste Dienst
jeder und damit auch unserer evangelischen Kirchengemeinde ist der Dienst
am Wort Gottes (Art. 15 KO). Die Gemeinde hat die Aufgabe, die Verkündigung
des Evangeliums und die evangeliumsgemäße Darreichung der Sakramente
sicherzustellen. Dazu beruft sie nach der Ordnung der Kirche einen/mehrere
Pfarrer als Diener am Wort (CA 5).


 

Dieser Dienst entfaltet
sich:

1.
im Gottesdienst durch die Verkündigung des Wortes Gottes und die evangeliumsgemäße
Darreichung der Sakramente,

2.
in der Seelsorge an Einzelpersonen und Gruppen,

3.
in der Diakonie,

4.
in der kirchlichen Unterweisung an Kindern und Jugendlichen,

5.
in der Mission, Öffentlichkeitsarbeit, Gemeindepartnerschaften und
Ökumene.


 

2.
Geschichte und Struktur unserer Kirchengemeinde

(von
jeder Gemeinde selbst zu verfassen)


 

3.
Schwerpunkte der Gemeindearbeit


 

3.1
Der Gottesdienst


 

Zentraler Ort der
Verkündigung und der Darreichung der Sakramente ist der sonntägliche
Gottesdienst, zu dem Jesus Christus seine Gemeinde einlädt und der
im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes gehalten wird.
In ihm ist Jesus Christus gegenwärtig.

Durch die Predigt
des Evangeliums wirkt der Heilige Geist Glauben an Jesus Christus und überwindet
alle Bestrebungen, aus eigener Kraft und Vernunft zu Gott zu kommen.. Er
führt zur Umkehr und stärkt die Gewissheit der Vergebung um Jesu
Christi willen. Er sammelt die Gemeinde, um Gottes Wort zu hören und
die Sakramente zu empfangen, erleuchtet sie mit seinen Gaben und sendet
sie zum Dienst in der Welt.

Die Gemeinde antwortet
im Gottesdienst mit Singen und Beten, um Gott für seine Gaben zu danken.

Der Gottesdienst dient
der Orientierung anhand von Gottes Wort in Gebot und Verheißung,
dem Ruf zur Umkehr und zur Besinnung auf Gottes Wort. Er ist Kraftquelle
der Gemeinde für den Dienst und für das Bestehen im Alltag der
Welt.

Alle Aktivitäten
der Gemeinde gehen vom Gottesdienst aus und führen zum Gottesdienst
hin.

Die Kirche wird erneuert
und die Gemeinde „auferbaut durch Wort und Sakrament“ (EG 243, 5).


 

3.1.1
Die Gottesdienstordnung

Die
dem Bekenntnisstand der Gemeinde entsprechende Gottesdienstordnung soll
bewahrt werden. Alles, was im Gottesdienst gesprochen, gesungen, gebetet
und dargeboten wird, hat der Verkündigung des Evangeliums zu dienen.
Die Ordnung des Gottesdienstes wird vom Presbyterium beschlossen.Sie ist
nicht in das Belieben einzelner Pfarrer/innen gestellt.


 

 

3.1.2
Die Gottesdienstzeiten

(entsprechend
der Gemeindesituation)


 

3.1.3
Die Sakramente Taufe und Abendmahl

Die
Sakramente stellen eine besondere Form der Verkündigung des Wortes
Gottes dar.

Die
Gemeinde befürwortet die Kinder- und Säuglingstaufe als Ausdruck
der voraussetzungslosen Gnade Gottes in Jesus Christus, die uns vor unserer
eigenen Entscheidung zu Kindern Gottes erwählt (vgl. EG 211, 3: „Eh
wir entscheiden Ja und Nein, gilt schon für uns: gerettet sein.“).
Die Kinder- und Säuglingstaufe ist Ausdruck dafür, dass Jesus
Christus Fundament unseres Lebens ist, nicht jedoch die persönliche
Glaubensentscheidung, so wichtig diese auch sein mag. Die zur Gemeinde
gehörenden Eltern werden dazu angehalten, ihre Kinder im Säuglings-
oder Kinderalter taufen zu lassen.

Der
Erwachsenentaufe geht eine christliche Unterweisung voraus.

Die
Gemeinde sieht den Kirchlichen Unterricht in einem Zusammenhang zur Kinder-
und Säuglingstaufe als nachgeholten Taufunterricht, der zu einem selbstverantworteten
Bekenntnis zum Glauben an Jesus Christus und zur Teilnahme am Hl. Abendmahl
führt.

Der
Empfang des Tauf- oder des Altarsakraments ist Teil des Gottesdienstes
der Gemeinde und findet darum im Gemeindegottesdienst statt.

Zentrum
der Abendmahlsfeier ist Jesus Christus, der am Kreuz seinen Leib für
uns gegeben und sein Blut für uns vergossen hat zur Vergebung der
Sünden. Er ist unter Brot und Wein gegenwärtig und lädt
seine Gemeinde an seinen Tisch ein. Das Abendmahl wird in beiderlei Gestalt
ausgeteilt, nachdem über den Elementen die Einsetzungsworte als Verkündigungsworte
gesprochen wurden.

Die
Abendmahlsfeier ist verbunden mit einem vorausgehenden Schuldbekenntnis
und Vergebungszusage. Die Gemeindeglieder sind zur persönlichen Beichte
als Vorbereitung für den Empfang des Altarsakraments anzuhalten.

(Häufigkeit
der Abendmahlsfeier: entsprechend der Gemeindesituation)

Der
Pfarrer reicht das Abendmahl kranken und gebrechlichen Gemeindegliedern
auf deren Wunsch hin zu Hause oder am Krankenbett.

3.1.4
Besondere Gottesdienste

Es
sollen regelmäßig Familiengottesdienste angeboten werden. Bei
der Gestaltung ist darauf zu achten, dass die Verkündigung von Gottes
Wort im Mittelpunkt steht. Ausgangspunkt bei der liturgischen Gestaltung
soll die sonntägliche Gottesdienstordnung sein.

Ökumenische
Gottesdienste sind sonntags möglich aus besonderen Anlässen,
die die katholische und die evangelische Gemeinde gleichermaßen betreffen.

3.1.5
Die Gottesdienste zu den Amtshandlungen

Die
Gottesdienste zu den Amtshandlungen dienen der Verkündigung von Gottes
Wort aus Anlass der Eheschließung oder des Todes von
Gemeindegliedern.
Letztere finden entsprechend den örtlichen Gegebenheiten entweder
in der Kirche oder auf dem Friedhof statt.

Besondere
Segnungsgottesdienste finden nicht statt, da der Segen Gottes in jedem
Gottesdienst der ganzen Gemeinde zugesprochen wird. Dies gilt insbesondere
für die Segnung von Lebenspartnerschaften einschließlich gleichgeschlechtlicher
Lebenspartnerschaften.


 

3.1.6
Die Kindergottesdienste

In
diesen Gottesdiensten wird Gottes Wort auf kindgerechte Weise verkündigt.
Dies findet auch bei der liturgischen Gestaltung Berücksichtigung.
Sie können von Gemeindegliedern geleitet werden, die vom Pfarrer für
ihren Dienst vorbereitet und begleitet werden.


 

3.1.7
Die Schulgottesdienste

Die
Schulgottesdienste verbinden den Religionsunterricht in der/den Schule(n)
….. mit der Gemeinde. Sie werden in Zusammenarbeit mit den evangelischen
Religionslehrern vom Pfarrer gestaltet. Zu besonderen Anlässen können
sie auch ökumenisch gehalten werden.


 

3.2
Die Seelsorge

Seelsorge ist die
Verkündigung des Wortes Gottes an den Einzelnen in seiner jeweiligen
persönlichen Lage. Alle Gemeindeglieder sind zur Seelsorge berufen,
in dem sie Gottes Wort bezeugen, Trost spenden, Vergebung gewähren,
zur Umkehr mahnen sowie füreinander beten. Der Pfarrer tut dies in
besonderer Weise durch seine Haus- und Krankenbesuche und durch seine Beichtgespräche.

Seelsorge kann auch
an Gruppen geschehen, die sich in den Gemeindekreisen versammeln. Alle
Gemeindekreise stehen unter Gottes Wort. Sie beginnen mit Andacht, Lied
und Gebet und enden mit der Bitte um den Segen.


 

 

3.3
Die Diakonie

Das diakonische Handeln
der Gemeinde ist eine Folge der Verkündigung von Gottes Wort. Es ist
ein Dienst der Nächstenliebe gegenüber Menschen in Not wie auch
ein missionarischer Dienst, mit dem Gottes Wort bezeugt wird.

Es geschieht in organisierter
Form in den diakonischen Einrichtungen oder als aktuelle Hilfe aufgrund
von Notsituationen.

Die Kirchengemeinde
ist Trägerin folgender diakonischer Einrichtungen:

……..

(falls ein Kindergarten
in Gemeindeträgerschaft vorhanden:)

Der Evangelische Kindergarten
stellt eine diakonische Einrichtung der Gemeinde dar. Er dient nicht allein
der Kinderbetreuung, sondern der kindgemäßen Vermittlung der
biblischen Botschaft sowie der Begleitung und Unterstützung der Eltern.

Die Erzieher(innen)
sollen Glieder der Evangelischen Kirche sein, die sich am Leben ihrer Gemeinde
aktiv beteiligen und zur glaubwürdigen Vermittlung der biblischen
Botschaft befähigt sind.

Durch geeignete Veranstaltungen
sollen Kindergarten und Gemeinde regelmäßig zusammengeführt
werden. Der Kindergarten soll regelmäßig Familiengottesdienste
gestalten.

3.4Die
Kirchliche Unterweisung an Kindern und Jugendlichen

3.4.1
Kinder- und Jugendarbeit

In
der Kinder- und Jugendarbeit wird die biblische Botschaft in kind- und
jugendgerechter Weise vermittelt. Die Gemeinde unterstützt die Eltern
bei der christlichen Erziehung, aber sie entbindet die Eltern nicht aus
ihrer Verantwortung. Die Kinderarbeit dient der aktiven Teilnahme der Familien
am Gemeindeleben und der Förderung des christlichen Lebens in den
Häusern.

3.4.2
Kirchlicher Unterricht

Unsere
Gemeinde versteht den kirchlichen Unterricht als Unterweisung in Gottes
Wort und Gebot auf der Grundlage von Bibel, Kleinem Katechismus Dr. Martin
Luthers und Gesangbuch. Er ist nachgeholter Taufunterricht, bei denen,
die als Kinder getauft wurden, und Taufunterricht bei denen, die im Zusammenhang
mit der Konfirmation getauft werden. Er führt zur Konfirmation als
Beginn einer selbständigen Teilnahme am Gemeindeleben in Verantwortung
vor Gott. Konfirmierte Gemeindeglieder können das Heilige Abendmahl
empfangen, das Patenamt übernehmen, sich kirchlich trauen lassen und
Dienste in der Gemeinde übernehmen. Der kirchliche Unterricht dauert
zwei Jahre. Das erste Jahr als Katechumenenunterricht, das zweite. Jahr
als Konfirmandenunterricht.

3.5
Mission, Öffentlichkeitsarbeit, Gemeindepartnerschaften und Ökumene

Zu der katholischen
Pfarrgemeinde soll ein Verhältnis der gegenseitigen Achtung entwickelt
werden, das vor allem den zahlreichen konfessionsverschiedenen Familien
es ermöglicht, ihren Glauben in beiden Kirchen zu leben.

Missionarische Aktivitäten
richten sich vor allem an die eigenen Gemeindeglieder, die sich bislang
nicht zu Gottesdienst und Gemeinde halten. Dazu dient die Öffentlichkeitsarbeit,
vor allem der Gemeindebrief. Der Gemeindebrief soll neben den Informationen
über das Geschehen in der Gemeinde Gottes Wort zu denen tragen, die
bislang nicht am Gottesdienst teilnehmen.

(falls vorhanden
oder angestrebt: Partnerschaft mit anderen Gemeinden)

4.
Dienste der Gemeinde


 

 

4.1
Der Pfarrer/Die Pfarrerin

Der Pfarrer/die Pfarrerin
wird von der Gemeinde berufen zum öffentlichen Dienst am Wort und
zum Hirten der Gemeinde (Art. 67, 68 KO). Er/sie leitet den öffentlichen
Gottesdienst der Gemeinde, vollzieht die Amtshandlungen, übt den Dienst
der Seelsorge aus,  hört das persönliche Schuldbekenntnis,
spricht das Wort der Vergebung, wahrt die seelsorgerliche Verschwiegenheit
und das unverbrüchliche Beichtgeheimnis. Er/sie leitet zusammen mit
dem Presbyterium die Gemeinde und wirkt an der Erfüllung des missionarischen
und diakonischen Auftrages der Kirche mit. Er/sie begleitet die haupt-
und ehrenamtlichen Mitarbeiter in den Gemeindekreisen.


 

4.2
Das Presbyterium

Die Leitung der Gemeinde
geschieht durch das Presbyterium zusammen mit dem Pfarrer/der Pfarrerin.
Die Gemeindeleitung trägt zusammen mit der Gemeinde Sorge dafür,
dass der Gottesdienst, zu dem sich die Gemeinde versammelt, im Namen Gottes,
des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes geschieht (vgl. Art.
16 KO). Sie wacht darüber, dass das Wort Gottes recht verkündigt
und die Sakramente recht verwaltet werden (Art. 5 und 105 KO).

Die Gemeindeleitung
trägt durch ihren Dienst am Wort dafür Sorge, dass das Evangelium
gemäß dem in der Gemeinde geltenden Bekenntnis in Lehre, Leben
und Dienst wirksam und ohne Menschenscheu bezeugt wird.

Die Gemeindeleitung
hält dazu an, dass in der Gemeinde Schuld bekannt, Vergebung empfangen
und Vergebung gewährt wird, damit Versöhnung und Frieden wachsen
können.

Sie verantwortet den
diakonischen Dienst und die Verwaltung der Gemeinde.

Das Presbyterium beruft
einen Pfarrer zum Dienst am Wort und unterstützt ihn dabei. Presbyter
sollen sich in der Gemeinde bewährt haben.


 

 

4.3
Die Kirchenmusik


 

Im Dienst der Verkündigung
steht auch die Kirchenmusik.


 

(Beschreibung des
Anforderungsprofils eines Kirchenmusikers, einschließlich der angestrebten
Einstufung der Kirchenmusiker-Stelle entsprechend den finanziellen Möglichkeiten
und Prioritätensetzungen der Gemeinde)


 

 

 

 

4.4
Der Küsterdienst


 

 

(Beschreibung der
Aufgaben des Küsterdienstes und des Dienstumfanges (haupt- oder nebenamtlich)
entsprechend den finanziellen Möglichkeiten und Prioritätensetzungen
der Gemeinde.)


 

 

 

 

4.5
Die Verwaltung

Die Verwaltung soll
in Verantwortung vor Gott und in rechter Haushalterschaft mit dem Vermögen
der Gemeinde umgehen. Sie soll gemeindenah, effizient und kostensparend
sein.


 

4.6
Diakonische Dienste


 

(entsprechend der
Gemeindesituation)


 

 

4.7
Die ehrenamtlichen Mitrbeiter

Das ehrenamtliche
Engagement soll gefördert werden. Zu einer lebendigen Gemeinde gehört
ds ehrenamtliche Engagement. Gemeindeglieder mit besonderen Gaben sollen
auf die ehrenamtliche Mitarbeit angesprochen werden. Sie sollen auf ihre
Aufgabe vorbereitet und bei Übernahme eines Dienst begleitet werden.

5.
Ziele


 

Die
Gemeinde möchte mit Gottes Hilfe folgende Ziele erreichen:

–
Stärkung des Gottesdienstes als Zentrum der Gemeinde:

o
durch eine biblisch fundierte Verkündigung und an Gottes Wort ausgerichtete
Gottesdienstgestaltung,

o
durch Bekanntmachungen, die „Außenstehende“ und bis lang fernstehende
Gemeindeglieder erreichen,

o
durch eine auf die Verkündigung ausgerichtete musikalische Gestaltung
der Gottesdienste,

o
durch Gottesdienste für Familien mit Kindern und für junge Gemeindeglieder.

–
Förderung des gelebten Glaubens in den Häusern:

o
durch Ermutigung zu christlicher Eheführung (Traugespräch),

o
durch Ermutigung der Eltern, ihren Kindern gute Vorbilder des Glaubens
zu sein und ihre Kinder bewusst christlich zu erziehen,

o
durch Elternarbeit im Kindergarten (falls vorhanden),

o
durch stärkere Einbeziehung der Eltern in die Kinder- und Jugendarbeit,

o
durch christliche Familienfreizeiten.

–
Gewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeitern

o
für Kindergottesdienst, Jungschar, Krabbelgottesdienst und Jugendarbeit,

o
für Frauenkreis, Seniorenkreise, Männerkreise,

o
für Besuchsdienste.

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Gemeindekonzeption
der

Evangelischen
Kirchengemeinde Essen – Schonnebeck

1
Grundlagen

Die
Gemeinde ist die Versammlung der Gläubigen, bei der das Evangelium
rein gepredigt und die heiligen Sakramente dem Evangelium gemäß
verwaltet werden (nach CA 7).

1.1
Presbyterium

Das
Presbyterium leitet die Gemeinde und trägt die Gesamtverantwortung
für alle Aktivitäten und alle Sachwerte der Gemeinde. Es trägt
Sorge dafür, daß der Gottesdienst, zu dem sich die Gemeinde
versammelt, im Namen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen
Geistes geschieht (vgl. Art. 16 KO). Es wacht darüber, daß das
Wort Gottes recht verkündigt und die Sakramente evangeliumsgemäß
verwaltet werden (Art. 5 und 105 KO).
Das Presbyterium trägt
dafür Sorge, daß das Evangelium gemäß
dem in der Gemeinde geltenden Bekenntnis in Lehre, Leben und Dienst öffentlich
und ohne Menschenscheu bezeugt wird.
Die
Gemeindeleitung strebt an, daß in der Gemeinde Schuld bekannt, Vergebung
empfangen und Vergebung gewährt wird, so daß Versöhnung
und Frieden wachsen können. Das Presbyterium bemüht sich, daß
in der Kirchengemeinde Essen-Schonnebeck Gemeinschaft erfahren und Taten
der Liebe ermöglicht werden können.

Entsprechend
dem biblisch-reformatorischen Verständnis des kirchlichen Amtes haben
die Pfarrer(innen) innerhalb des Presbyteriums und damit innerhalb der
Gemeindeleitung eine besondere, in ihrer Ordination begründete Verantwortung.

Zu
Mitgliedern im Presbyterium sollen Christinnen und Christen gewählt
werden, die in Lehre und Leben ihren Glauben bezeugen und den Gottesdienst
der Gemeinde besuchen.

1.2
Pfarrer(innen)

Damit
das Evangelium rein gepredigt und die Sakramente recht verwaltet werden,
beruft die Gemeinde nach der Ordnung der Kirche einen/mehrere Pfarrer(innen)
als Diener am Wort (CA 5).
Von ihnen wird erwartet, daß sie
den in der kirchlichen Ordnung vorgegebenen Bestimmungen nicht entgegenhandeln
und daß sie sich in ihrem Lebenswandel und Verhalten an der christlichen
Ethik ausrichten.

1.3
Dienste der Gemeinde

Der
vornehmste Dienst jeder und damit auch unserer evangelischen Kirchengemeinde
ist der Dienst am Wort Gottes (Art. 15 KO). Die Gemeinde hat die Aufgabe,
die öffentliche schriftgemäße Verkündigung des Evangeliums
und Verwaltung der Sakramente sicherzustellen.

Der
Dienst am Wort Gottes hat sein Zentrum in der gottesdienstlichen Predigt
des Evangeliums und der evangeliumsgemäßen Verwaltung der Sakramente.
Der Dienst am Wort entfaltet sich im Alltag der Gemeinde u.a.
in
der Seelsorge an Einzelpersonen und Gruppen,
in
der Diakonie,
in der kirchlichen
Unterweisung an Kindern und Jugendlichen,
in der Kinder-und Jugendarbeit
einschließlich des Kindergartens, in der kirchenmusikalischen Arbeit,
in
Mission, Behindertenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und ökumenischer
Arbeit. Alle Gemeindeglieder sollen nach Maßgabe ihrer Kräfte
und Begabungen ehrenamtlich an der Erfüllung dieser Aufgaben mitwirken.

1.4
Angestellte Mitarbeiter(innen)

Je
nach Notwendigkeit und Möglichkeit stellt die Gemeinde zusätzlich
im Rahmen der geltenden Bestimmungen haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter(innen)
ein.

Die
Mitarbeiter(innen) der Gemeinde müssen in der Regel der evangelischen
Kirche angehören. Von ihnen wird erwartet, daß sie sich entsprechend
den Rechten und Pflichten eines christlichen Gemeindeglieds verhalten und
an der christlichen Ethik orientieren.
In begründeten
Ausnahmefällen können auch Mitarbeiter eingestellt werden, die
einer anderen christlichen Kirche angehören, sofern diese Mitglied
der ACK ist.

1.5
Ehrenamtliche Mitarbeiter(innen)

Das
ehrenamtliche Engagement soll gefördert werden. Zu einer lebendigen
Gemeinde gehört das ehrenamtliche Engagement. Gemeindeglieder sollen
auf die ehrenamtliche Mitarbeit angesprochen werden. Sie sollen auf ihre
Aufgabe vorbereitet und bei Übernahme eines Dienst begleitet werden.
1.4, Absatz zwei gilt sinngemäß auch für ehrenamtliche
Mitarbeiter(innen).

2
Gottesdienst

Mitte
des Gemeindelebens ist der sonntägliche Gottesdienst. Jesus Christus
lädt seine Gemeinde zum Gottesdienst ein. Der Gottesdienst wird im
Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes gehalten. Im Gottesdienst
wirkt der Heilige Geist Glauben an Jesus Christus. Er führt zur Umkehr
und stärkt die Gewißheit der Vergebung der Sünden um Jesu
Christi willen. Er sammelt die Gemeinde, damit sie sich unter Gottes Wort
stellt, es hört und die Sakramente empfängt. Der Heilige Geist
erleuchtet die Gemeinde mit seinen Gaben und sendet sie zum Dienst in der
Welt.

Die
Gemeinde antwortet im Gottesdienst mit Singen und Beten, um Gott für
seine Gaben zu danken.

Unbeschadet
der Gesamtverantwortung, die das Presbyterium als geistliche Leitung der
Gemeinde für die schrift- und bekenntnisgemäße Gestaltung
von Gottesdienst und Verkündigung trägt, haben die von der Gemeinde
berufenen ordinierten Diener(innen) am Wort entsprechend dem biblisch-reformatorischen
Verständnis des kirchlichen Amtes als eines Verkündigungsamtes
eine besondere Verantwortung für Gestaltung und Durchführung
der Gottesdienste.

Alle
Aktivitäten der Gemeinde gehen vom Gottesdienst aus und führen
zum Gottesdienst hin.

2.1
Gottesdienstordnung

Die
vom Presbyterium im Rahmen der geltenden Agenden beschlossene Gottesdienstordnung
der Gemeinde soll bewahrt werden. Veränderungen der Gottesdienstordnung
bedürfen eines Beschlusses des Presbyteriums. Die Ordnung des Gottesdienstes
ist nicht in das Belieben einzelner Pfarrer/innen gestellt. Alles, was
im Gottesdienst gesprochen, gesungen, gebetet und dargeboten wird, hat
der Verkündigung des Evangeliums zu dienen.

2.2
Gottesdienstzeiten

2.2.1
Erwachsenengottesdienst

In
Schonnebeck wird in der Kirche an allen Sonn- und Feiertagen um 10.00 Uhr
Gottesdienst gehalten. Ausgenommen sind der 1. Januar, der Fronleichnamstag,
der Tag der Deutschen Einheit und der Tag Allerheiligen. An jedem letzten
Sonntag im Monat findet im Gottesdienst die Feier des Heiligen Abendmahls
statt. An den drei Hauptfesten des Jahres und an Karfreitag wird ebenfalls
im Gottesdienst das Heilige Abendmahl gefeiert.

Zusätzlich
werden Gottesdienste abends am Gründonnerstag (mit Feier des Heiligen
Abendmahls), in der Osternacht (mit Feier des Heiligen Abendmahls) am Reformationstag
(mit Feier des Heiligen Abendmahls), am Buß- und Bettag, an Heiligabend
und am 31. Dezember (mit Feier des Heiligen Abendmahls) gehalten.

Im
Wechsel mit der römisch-katholischen Kirchengemeinde wird alle zwei
Wochen samstagnachmittags im Hospital zum Heiligen Geist Gottesdienst gehalten.
Dort wird im Rhythmus von 6 Wochen das Heilige Abendmahl gefeiert.

In
den Wochen der Passionszeit findet an einem Abend in der Mitte der Woche
eine Passionsandacht statt.

Das
Presbyterium strebt an, daß in der Gemeinde das Verständnis
für Inhalt und Ablauf für die in Essen-Schonnebeck geltende Gottesdienstordnung
wächst.

2.2.2
Kindergottesdienst

Parallel
zum Erwachsenengottesdienst findet sonntags in Kirche und Gemeindehaus
der Kindergottesdienst statt. Während der Sommerferien und an den
Sonntagen zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel findet kein Kindergottesdienst
statt. Wenn ein besonders gestalteter Familiengottesdienst (siehe 2.4)
gehalten wird, entfällt ein eigener Kindergottesdienst.

Verantwortlich
für Vorbereitung, Gestaltung und Durchführung des Kindergottesdienstes
sind die Pfarrer(innen). Ein Kindergottesdiensthelferkreis wirkt an der
Gestaltung des Kindergottesdienstes mit.

2.3
Die Sakramente Taufe und Abendmahl

Die
Sakramente stellen eine besondere Form der Verkündigung des Wortes
Gottes dar.

2.3.1
Taufe

Die
Gemeinde befürwortet die Kinder- und Säuglingstaufe als Befreiung
von der Ursünde. Die Kinder- und Säuglingstaufe ist zudem ein
Ausdruck dafür, daß die Gnade Gottes in Jesus Christus uns vor
unserer eigenen Entscheidung zu Kindern Gottes erwählt hat. Die Kindertaufe
zeigt, daß Jesus Christus Fundament unseres Lebens ist, nicht jedoch
die persönliche Glaubensentscheidung, so wichtig diese auch sein mag.
Die zur Gemeinde gehörenden Eltern werden dazu angehalten, ihre Kinder
im Säuglings- oder Kinderalter taufen zu lassen.
Die Gemeinde
sucht Wege, auf die Eltern neugeborener Kinder zuzugehen und zur Taufe
einzuladen.

Der
Erwachsenentaufe geht eine christliche Unterweisung durch die Pfarrer(innen)
voraus.
Das Presbyterium legt Wert darauf, daß es vor dem
Vollzug einer Erwachsenentaufe informiert wird.

Die
Gemeinde sieht den Kirchlichen Unterricht in einem Zusammenhang mit der
Kinder- und Säuglingstaufe als nachgeholten Taufunterricht an, der
zu einem selbstverantworteten Bekenntnis zum Glauben an Jesus Christus
und zur Teilnahme am Hl. Abendmahl führt.

Die
Taufe ist Teil des gottesdienstlichen Lebens der Gemeinde und findet daher
im Gemeindegottesdienst statt. In begründeten Ausnahmefällen
kann auch außerhalb des Gemeindegottesdienstes eine Taufe vollzogen
werden.

2.3.2
Abendmahl

Zentrum
der Abendmahlsfeier ist Jesus Christus, der am Kreuz seinen Leib für
uns gegeben und sein Blut für uns vergossen hat zur Vergebung der
Sünden. Er ist unter Brot und Wein gegenwärtig und lädt
seine Gemeinde an seinen Tisch ein. Die Elemente des Heiligen Abendmahl
werden in beiderlei Gestalt ausgeteilt. Dabei ist in Schonnebeck die Abendmahlspraxis
der Intinktio üblich.

Die
Abendmahlsfeier ist verbunden mit einem im Gottesdienst vorausgehenden
Schuldbekenntnis und Vergebungszusage.

Die
Feier des Heiligen Abendmahls findet im Gemeindegottesdienst statt. Kranken
und gebrechlichen Gemeindegliedern wird auf deren Wunsch hin zu Hause oder
am Krankenbett das Heilige Abendmahl gereicht.

2.4
Besondere Gottesdienste

Es
sollen mehrmals im Jahr Familiengottesdienste bzw. Gottesdienste in besonderer
Gestalt gehalten werden. Bei der Gestaltung ist darauf zu achten, daß
die Verkündigung von Gottes Wort im Mittelpunkt steht. Nach Möglichkeit
soll sich die Gestaltung dieser Gottesdienste an der sonntäglichen
Gottesdienstordnung orientieren.

Ökumenische
Gottesdienste sollen nach den örtlichen Verhältnissen in Zusammenarbeit
mit einzelnen oder allen in Schonnebeck präsenten christlichen Gemeinden
stattfinden, soweit diese Mitglieder in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher
Kirchen sind.

2.5
Gottesdienste zu den Amtshandlungen

Die
Gottesdienste zu den Amtshandlungen dienen der Verkündigung von Gottes
Wort aus Anlaß der Eheschließung oder des Todes vonGemeindegliedern.
Das Presbyterium spricht sich dagegen aus, daß eine kirchliche Trauung
gehalten wird, wenn nur einer der Ehepartner einer christlichen Kirche
angehört. Das Presbyterium legt Wert darauf, daß es vor einer
eventuellen Wiedertrauung Geschiedener informiert wird.

Kirchliche
Trauerfeiern im Zusammenhang mit der Bestattung von Gemeindegliedern finden
entsprechend den örtlichen Gegebenheiten entweder in der Kirche oder
auf dem Friedhof statt.
Nicht getauft verstorbene Kinder werden
kirchlich bestattet, wenn ihre der Kirche angehörigen Eltern das wünschen
(siehe Art. 63,2 KO). Das Presbyterium spricht sich dagegen aus, daß
eine kirchliche Bestattung stattfindet, wenn der/die Verstorbene keiner
christlichen Kirche angehört hat. Ausgenommen von dieser Bestimmung
ist die kirchliche Bestattung eines(r) Verstorbenen, der/die vor dem Tod
einem Amtsträger der Gemeinde gegenüber den Wunsch geäußert
hat, in die Kirche aufgenommen zu werden, dessen Aufnahme in die Kirche
aber durch den Tod verhindert worden ist.

Besondere
Segnungsgottesdienste oder Segnungshandlungen innerhalb der Gemeindegottesdienste
für nichteheliche Lebensabschnittsgemeinschaften bzw. für gleichgeschlechtliche
Lebenspartner-schaften finden nicht statt, weil dadurch das biblische Zeugnis
von der Ehe als lebenslanger Gemeinschaft von Mann und Frau verdunkelt
wird.

2.6
Schulgottesdienste

Die
Schulgottesdienste verbinden den Religionsunterricht in der Schule mit
der Gemeinde. Sie werden nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit den
evangelischen Religionslehrern(innen) von den Pfarrern(innen) gestaltet.
Zu besonderen Anlässen können sie auch ökumenisch gehalten
werden.

3
Seelsorge

Seelsorge
ist die Verkündigung des Wortes Gottes an den einzelnen in seiner
jeweiligen persönlichen Lage. Alle Gemeindeglieder sind zur Seelsorge
berufen, indem sie Gottes Wort bezeugen, Trost spenden, Vergebung gewähren,
zur Umkehr mahnen sowie füreinander beten. Die Pfarrer(innen) tun
dies in besonderer Weise durch Haus- und Krankenbesuche und durch Beichtgespräche.

Dabei soll beachtet werden, daß Seelsorge entsprechend dem ursprünglichen
Wortsinn Sorge für die Seele des jeweiligen Menschen ist.

Seelsorge
kann auch an Gruppen geschehen, die sich in den Gemeindekreisen versammeln.
Alle Gemeindekreise stehen unter Gottes Wort. Sie beginnen mit Lied und/oder
Gebet und enden mit der Bitte um den Segen.

4
Diakonie

Das
diakonische Handeln der Gemeinde ist eine Folge der Verkündigung von
Gottes Wort. Es ist ein Dienst der Nächstenliebe gegenüber Menschen
in Not wie auch ein missionarischer Dienst, mit dem Gottes Wort bezeugt
wird.
Es geschieht in organisierter
Form in den diakonischen Einrichtungen oder als aktuelle Hilfe aufgrund
von Notsituationen.
Zum diakonischen Dienst der Gemeinde gehören
u.a. Besuchsdienste, die Kleiderkammer, der Behindertenclub und Notfallhilfen
in besonderen Lebenssituationen. Die Gemeinde betrachtet es als ihre Aufgabe,
entsprechend den Erfordernissen im Stadtteil ihren diakonischen Dienst
auszuweiten. Im Rahmen ihrer Möglichkeit beteiligt sich die Gemeinde
an den Haussammlungen der Diakonie.

4.1.
Kindergarten/Kindertagesstätte

Evangelische
Kindergärten bzw. Kindertagesstätten sind diakonische Einrichtungen
der Gemeinde. Sie dienen nicht allein der Kinderbetreuung, sondern der
kindgemäßen Vermittlung der biblischen Botschaft sowie der Begleitung
und Unterstützung der Eltern.
Durch
geeignete Veranstaltungen sollen Kindergarten und Gemeinde regelmäßig
zusammengeführt werden. Der Kindergarten soll regelmäßig
Familiengottesdienste gestalten.
Im Kindergarten soll wöchentlich
eine Andacht gehalten werden.

5
Kirchliche Unterweisung an Kindern und Jugendlichen

5.1
Kinder- und Jugendarbeit

In
der Kinder- und Jugendarbeit wird die biblische Botschaft in kind- und
jugendgerechter Weise vermittelt und in die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen
übertragen. Die Gemeinde unterstützt die Eltern bei der christlichen
Erziehung, aber sie entbindet die Eltern nicht aus ihrer Verantwortung.
Die Kinderarbeit dient der aktiven Teilnahme der Familien am Gemeindeleben
und der Förderung des christlichen Lebens zu Hause.

5.2
Kirchlicher Unterricht

Unsere
Gemeinde versteht den kirchlichen Unterricht als Unterweisung in Gottes
Wort und Gebot auf der Grundlage der Bibel, der reformatorischen Katechismen
und des Gesangbuchs. Er ist nachgeholter Taufunterricht, bei denen, die
als Kinder getauft wurden, und Taufunterricht bei denen, die im Zusammenhang
mit der Konfirmation getauft werden. Er führt zur Konfirmation als
Beginn einer selbständigen Teilnahme am Gemeindeleben in Verantwortung
vor Gott. Konfirmierte Gemeindeglieder können das Heilige Abendmahl
empfangen, das Patenamt übernehmen, sich kirchlich trauen lassen und
Dienste in der Gemeinde übernehmen. Der kirchliche Unterricht dauert
insgesamt zwei Jahre. Entsprechend den Bestimmungen der Kirchenordnung
Art. 40ff liegt die Gesamtverantwortung für den Unterricht und die
Zulassung zur Konfirmation beim Presbyterium.

In
Schonnebeck wird der Kirchliche Unterricht mit Genehmigung der Kirchenleitung
als geteilter Unterricht gehalten. Das bedeutet, daß der Katechumenenunterricht
schon im Alter von 8 Jahren parallel zum dritten Schuljahr besucht wird,
während der Konfirmandenunterricht wie üblich im Alter von 13
Jahren parallel zum achten Schuljahr besucht wird.

6.
Mission, Öffentlichkeitsarbeit und Ökumene

Zur
den am Ort präsenten christlichen Gemeinden, die der ACK angehören,
soll ein Verhältnis der gegenseitigen Achtung und des Dialogs entwickelt
werden.
Dabei ist es die Aufgabe der Gemeinde, das Geschenk der
Reformation, nämlich die Wiederentdeckung des Evangeliums, in das
Gespräch mit den Vertretern der anderen christlichen Gemeinden hineinzutragen.

Missionarische
Aktivitäten richten sich zunächst an die eigenen Gemeindeglieder,
die sich von den Gottesdiensten und vom Gemeindeleben abgewandt haben.
Dazu dienen die verschiedenen Formen der Öffentlichkeitsarbeit. Auf
dem Wege der Öffentlichkeitsarbeit sollen auch Nichtchristen und Ausgetretene
erreicht und für den christlichen Glauben gewonnen werden. Nach Möglichkeit
soll der Gemeindebrief mindestens viermal im Jahr erscheinen und an alle
Haushalte verteilt werden. Zusätzlich soll versucht werden, die Möglichkeiten
der neuen Technik, wie z.B. das Internet, für die missionarische Aufgabe
der Gemeinde zu nutzen.

Zusätzlich
soll versucht werden, durch besondere volksmissionarische Aktionen Außenstehende
für den christlichen Glauben anzusprechen. Dazu sollen bis zum Jahresende
2003 konkrete Ideen entwickelt werden.

Essen-Schonnebeck,
Dezember 2002

Das
Presbyterium

 

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