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Lutherischer Konvent im Rheinland – der Vorstand

Stellungnahme zum assistierten Suizid in diakonischen Einrichtungen

Diakoniepräsident Ulrich Lilie (Berlin), Prof. Dr. Isolde Karle (Bochum) und Prof. Dr. Reiner Anselm (München) haben in Verbindung mit Landesbischof Ralf Meister (Hannover) in einem Beitrag in der FAZ vom 11.01.2021 gefordert, den durch das Bundesverfassungsgericht ermöglichten assistierten Suizid in diakonischen Einrichtungen zuzulassen.

Der Lutherische Konvent im Rheinland lehnt diesen Vorstoß entschieden ab. Landesbischof Meister und Diakoniepräsident Lilie haben mit ihrem öffentlichen Votum dem Ansehen der Diakonie schweren Schaden zugefügt. Der Lutherische Konvent fordert sie darum zum Rücktritt auf.

Der Lutherische Konvent im Rheinland begrüßt es ausdrücklich, dass Präses Manfred Rekowski „für den Seelsorgenden … die Beschaffung oder Verabreichung eines Mittels zur Selbsttötung“ und die Zusammenarbeit mit „Sterbehilfevereinen“ in Einrichtungen der Diakonie kategorisch ausschließt.

Der Lutherische Konvent teilt die Auffassung von Präses Manfred Rekowki und der Theologie-Professoren Wolfgang Huber (Berlin, ehemaliger Ratsvorsitzender der EKD) und Peter Dabrock (Erlangen), veröffentlich in der FAZ vom 25.01.21, dass es eine Differenz zwischen einem säkular-atheistischen und dem christlichen Menschenbild gibt. Das christliche Menschenbild versteht den Menschen niemals isoliert, sondern stets in Beziehungen lebend. Dies schließt ein, dass nach christlichem Verständnis Selbstbestimmung durch die Beziehung zu Gott und zu unseren Mitmenschen begrenzt wird. Hierin liegt der Sinn beider Tafeln der Zehn Gebote und des Doppelgebotes der Liebe (Lukas 10, 27). Die Beihilfe zur Selbsttötung ist zudem durch das 5. Gebot „Du sollst nicht töten“ eindeutig untersagt. Das Leben steht als Gabe des Schöpfers nicht in unserer Verfügung.

Eine unbegrenzte Selbstbestimmung bis hin zur Selbsttötung würde die Unverfügbarkeit des Menschenlebens aufs Spiel setzen. Dies kann nur atheistisch, aber nicht vom Glauben her gedacht werden.

Das unverzichtbare Anliegen der Selbstbestimmung besteht darin, dass Menschen nicht über andere Menschen verfügen dürfen. Zugleich war es jedoch immer Konsens zwischen Christen und Nicht-Christen, dass sich Selbstbestimmung in einer Spannung zur Gemeinschaft mit anderen Menschen befindet. Die Kirche hat die gesellschaftskritische Aufgabe, dem Trend zu einer absolut gesetzten Selbstbestimmung, in der Rücksichtnahme auf Mitmenschen und die Geltung der Zehn Gebote nicht mehr vorkommt, von Gottes Wort her zu widersprechen.

Nicht vergessen dürfen wir als Christen die Bestimmung Gottes für unser Leben. Die biblische Wahrheit besteht darin, die Spannung zwischen Individuum, Gemeinschaft und Gott auszuhalten und nicht einseitig aufzulösen. Es dürfen zwar andere Menschen über das Individuum nicht verfügen, dennoch ist der einzelne Mensch der Gemeinschaft verpflichtet, um einen rücksichtslosen Egoismus zu verhindern. Umgekehrt darf auch die Gemeinschaft nicht über das Individuum verfügen nach dem Prinzip: "Die Gemeinschaft ist alles, der Einzelne nichts". Vor allem ist Jesus Christus der Herr über unser Leben, das eine Leihgabe Gottes ist. Leihgabe heißt: Gott hat dem Individuum Freiheit gegeben, aber das Individuum ist Gott verantwortlich. Freiheit im biblischen Sinn ist darum immer eine geschenkte Freiheit, die nicht vom Einzelnen selbst verwirklicht werden muss.

Niemand hat sein Leben selbst in der Hand. Niemand kann und darf sich selbst erlösen. Durch einen Anderen ist ebenfalls keine Erlösung möglich. Wir können jedoch darauf vertrauen, dass unser Leben in Gottes Hand geborgen ist und Jesus Christus uns erlösen wird.

Eine Diakonie, die in ihren Einrichtungen den assistierten Suizid zulässt, würde den Anspruch aufgeben, eine christliche Einrichtung zu sein. Sie würde sich inhaltlich nicht mehr von säkularen Einrichtungen unterscheiden und sich damit aus der ökumenischen Gemeinschaft verabschieden. Vielmehr sollten in diakonischen Einrichtungen alle Möglichkeiten der palliativen Medizin zur Schmerzlinderung eingesetzt werden.

Die Evangelische Kirche muss es neu lernen, in unserer zunehmend atheistischen Gesellschaft christliches Profil zu zeigen. Unser Staat gibt der Kirche und ihren Einrichtungen die Freiheit dazu. Aber die Kirche muss diese Freiheit auch nutzen.
Vom Vorstand des Lutherischen Konventes einstimmig beschlossen am 12.02.2021



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