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Stellungnahme des Lutherischen Konventes im Rheinland zu den

saarländischen Richtlinien zur Sexualerziehung

Richtlinien Sexualerziehung bringen Christen in Gewissenskonflikte

Die neuen Richtlinien zur Sexualerziehung im Saarland verpflichten die Lehrkräfte aller Unterrichtsfächer laut Präambel dazu, im Unterricht „Hetero-, Bi-, Homo-, Trans- und Intersexualität(als) gleichwertige Ausdrucksformen des menschlichen Empfindens“ darzustellen. Es wird von ihnen verlangt, „ihren Schülerinnen und Schülern aber nicht bestimmte Auffassungen oder Konzepte eines - ihrer Meinung nach - gelungenen Sexuallebens aufzudrängen“. Nach Auskunft des Pressesprechers des saarländischen Bildungsministeriums bedeute dies die Zurückstellung der „eigenen religiösen Überzeugung … zugunsten der in Richtlinien und Lehrplänen geforderten Inhalte." Aus den Richtlinien geht hervor, dass dies auch für den katholischen und evangelischen Religionsunterricht gilt.

Einer Lehrkraft ist es folglich nicht mehr gestattet, im Unterricht für das Leitbild der Ehe von Mann und Frau vor anderen Formen der Sexualität einzutreten. Dies gilt sogar für den katholischen und evangelischen Religionsunterricht.

In einer wesentlichen Frage wird von einer christlichen Lehrkraft verlangt, seine in Gottes Wort begründeten Überzeugungen vor den Schülern zu verleugnen. Viele Lehrerinnen und Lehrer werden dadurch in Gewissensnöte gebracht. Ein Staat, der dies tut, überschreitet seine Grenzen und übt Zensur und Gewissenszwang aus. Zudem greift der Staat hier in die Unterrichtsinhalte des Religionsunterrichtes ein, indem er Gender-Ideologie als eine Art Filter einbaut. Dies widerspricht Artikel 7, 3 des Grundgesetzes, wonach der Religionsunterricht „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt“ wird.

Ähnlich ist der Schutz der Überzeugungen der Eltern zu beurteilen. So hat das Bundesverfassungsgericht 1977 in einem Urteil zu Artikel 6 des Grundgesetzes entschieden, dass zwar die Sexualerziehung in der Schule für die verschiedenen Wertvorstellungen offen sei, sie jedoch allgemein Rücksicht nehmen müsse auf das natürliche Erziehungsrecht der Eltern und auf deren religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, soweit diese für die Sexualerziehung in der Schule von Bedeutung seien. Allein bei Wahrung dieser Grundsätze sei Sexualerziehung als fächerübergreifender Unterricht nicht von der Zustimmung der Eltern abhängig (BVerfGE 47, 46 ff).

Der Lutherische Konvent ist erstaunt, dass die Kirchenleitung der Ev. Kirche im Rheinland hier vorschnell eine „Kompatibilität mit der evangelischen Sexualethik“ attestiert hat. Dies geschah zudem in unevangelischer Weise hinter verschlossenen Türen ohne Einbeziehung synodaler Gremien, der landeskirchlichen Öffentlichkeit und der theologischen Fakultäten.

Der Lutherische Konvent im Rheinland fordert die Kirchenleitung auf, deutlich für das Leitbild der Ehe von Mann und Frau einzutreten und sich schützend vor diejenigen Christen zu stellen, die in ihrem Gewissen an Gottes Wort und die Bekenntnisse der Kirche gebunden sind.

Die Ev. Kirche im Rheinland hat keinen Grund, sich der Genderideologie anzupassen oder sogar zu unterwerfen. „Wir fordern insbesondere von unserer Kirchenleitung, dass sie klar und entschieden auf diesen Grundlagen unserer Kirche steht.“ So lautet die 5. These der Büchenbeurener Erklärung vom 19. Januar 1934, einem bedeutenden Meilenstein auf dem Weg zur Barmer Theologischen Erklärung. Was damals gegenüber der NS-Ideologie galt, besitzt auch heute gegenüber der Gender-Ideologie seine Gültigkeit. Die Kirchenleitung hat die Aufgabe, die Kirche vor einer Gleichschaltung mit mächtigen gesellschaftlichen Strömungen zu bewahren.

Unsere Gesellschaft braucht weiterhin das klare biblische Zeugnis, dass die Ehe von Mann und Frau von Gott dem Menschen zugute eingerichtet wurde, weil sie der Weitergabe des Lebens dient. Andere Formen, die eher der Selbstverwirklichung als der Weitergabe des Lebens dienen, können in biblischer Sicht nicht als gleichwertig mit der Ehe von Mann und Frau gesehen werden.

Lutherischen Konventes im Rheinland 2014



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