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80 Jahre Hunsrücker-Thesen

– Büchenbeurener Erklärung vom 19. Januar 1934

Diese Thesen wurden noch vor der berühmten Barmer Theologischen Erklärung vom 29.-31.5.1934 von Hunsrücker Pfarrern im Kirchenkampf formuliert und beschlossen, unter ihnen das Mitglied unseres Konvents, Pfarrer Hermann Lutze, Kleinich und Wuppertal.

Entschließung zur Lehre und Ordnung der evangelischen Kirche



1. Wir halten fest am Bekenntnis zu Jesus Christus, wahrem Gott und wahrem Mensch. Einen anderen Grund kann niemand legen. Darum verwerfen wir alle Irrlehren, die uns Gotteserkenntnis und Gottesgemeinschaft auf anderem Wege als durch Jesus Christus vermitteln wollen.

2. Wir halten fest am Bekenntnis zur ganzen Heiligen Schrift Alten und Neuem Testamentes, weil dieselbe uns unterweisen kann zur Seligkeit durch den Glauben an Jesus Christus. Darum verwerfen wir alle Irrlehren, die die Heilige Schrift herabsetzen, entwerten, zerreißen, zerstückeln und damit zerstören wollen.

3. Wir halten fest an dem Bekenntnis zu einer wahrhaft evangelischen Kirche, in der allein Jesus Christus durch sein Evangelium regiert. Darum verwerfen wir alle Irrlehren, die die Kirche anders als vom Worte Gottes allein her aufbauen wollen. Wir kämpfen gegen die Missstände, die durch diese Irrlehren und ihnen entsprechende falsche Maßnahmen in die evangelische Kirche eingedrungen sind, und halten fest an der presbyterial-synodalen Ordnung unserer Väter.

4. Wir fordern von unseren Pfarrern, dass sie auf und unter den Kanzeln Jesus Christus allein gemäß der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes predigen.

5. Wir fordern insbesondere von unserer Kirchenleitung, dass sie klar und entschieden auf diesen Grundlagen unserer Kirche steht. Wir erwarten von ihr, dass sie alles tut, dass es durch aufrichtige Buße und gegenseitige Sündenvergebung zu einem wahren Frieden in der Kirche komme.

6. Wir stellen uns hinter die Pfarrer, denen die Verkündigung Jesu Christi gemäß der Heiligen Schrift zum Aufbau einer wahren evangelischen Kirche höchstes Anliegen ist.

Aus der Hunsrücker Zeitung vom 1. Februar 1934



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