[Startseite]


Der Hirte von Limburg ein schwarzes Schaf?

Zum Reformationstag 2013

In diesem Herbst stand in den Zeitungen Ungeheuerliches zu lesen: Bischof Tebartz-van Elst habe für den Neubau seines Bischofspalastes in Limburg, der ursprünglich auf 2 Millionen veranschlagt war, mittlerweile 31 Millionen ausgegeben. Die Kosten wurden jedoch systematisch verschleiert, für 2012 und 2013 kein Haushaltsplan vorgelegt, die Vermögensverwaltung des bischöflichen Stuhls dem Domkapitel entzogen. Der Vorsitzende des neuen Aufsichtsgremiums, der langjährige Leiter der hessischen Staatskanzlei, Jochen Riedel (CDU), sagte, der Verwaltungsrat sei durch den Bischof von Limburg hinter das Licht geführt worden. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft Limburg wegen des Verdachts der Untreue gegen den Bischof. Zusätzlich hat die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen ihn Strafbefehl wegen zweier Falschaussagen an Eides statt erhoben. Der Bischof hatte gegenüber der Zeitschrift "Der Spiegel" bestritten, bei einer Indienreise in der ersten Klasse geflogen zu sein.

Solche Umgang mit Kirchensteuermitteln nach Gutsherrenart wäre - Gott sei dank! - in der Evangelischen Kirche undenkbar. Hier muß jeder Cent, der ausgegeben werden soll, im vom Presbyterium oder der Synode beschlossenen Haushaltsplan enthalten und vom Vorsitzenden, Kirchmeister und Kirchrechner per Unterschrift freigegeben werden. Ein Pfarrer, Superintendent oder Bischof kann niemals allein über Geld verfügen.

Wie konnte aber im Bistum Limburg das Finanzgebaren des seit 2008 amtierenden Bischofs so lange verborgen bleiben? Hier kommt die kirchenrechtlich hervorgehobene Stellung der Priester und Bischöfe und ihr durch Zölibat und Priesterweihe geheiligter Nimbus ins Spiel. Seit dem Scheitern der "Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre" (2009) und dem von Rom durch "Dominus Iesus" (2000) verordneten ökumenischen Stillstand wird allgemein das Amtsverständnis als Haupthindernis einer Annäherung von evangelischer und katholischer Kirche angesehen.

Demgegenüber hatte Martin Luther in seiner Schrift "An den christlichen Adel deutscher Nation" (1520) den Unterschied von Priestern und Laien von der Erkenntnis, daß alle Christen vor Gott gleich Sünder und gerecht seien, aufgehoben: "Denn alle Christen sind wahrhaft geistlichen Standes und ist unter ihnen kein Unterschied denn des Amts halben allein. Das macht alles, daß wir eine Taufe, ein Evangelium, einen Glauben haben und sind gleiche Christen. Denn was aus der Taufe gekrochen ist, das mag sich rühmen, daß es schon zum Priester, Bischof und Papst geweiht sei, obwohl nicht einem jeglichen ziemt, solches Amt auszuüben." Wir Evangelischen können froh sein, daß es in unserer Kirche keine abgehobenen Ämter und keine falsche Heiligkeit gibt. Nach unserem Glauben sind wir alle gleichermaßen Sünder und bedürfen der Gnade Jesu Christi, um vor Gott bestehen zu können. Dieser Kern unseres Glaubens muß auch die Struktur der Kirche, ihre Ämter und ihr Miteinander bestimmen. Die Barmer Theologische Erklärung sagte deshalb: "Die verschiedenen Ämter in der Kirche begründen keine Herrschaft der einen über die anderen, sonder die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes." (Barmen IV) Am Reformationstag gedenken wir nicht nur des von Luther wiederentdeckten Evangeliums, sondern auch seiner Folgen für das Verständnis des Christseins und die Ordnung der Kirche.

Pfr.Winfrid Krause, Thalfang



[Seitenanfang] [Startseite]