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Der Dhimmi-Status - ein Beispiel für islamisches Verständnis von Toleranz

Oft wird in der Diskussion um den Islam erklärt, daß in den islamischen Staaten des Mittelalters in religiöser Hinsicht Toleranz geherrscht habe. Geradezu euphorisch wird dabei manchmal auf die Verhältnisse im maurischen Andalusien und auf die Stadt Sevilla verwiesen. Dort, so ist in vielen heutigen Reiseführern zu lesen, hätten Moslems, Christen und Juden einträchtig miteinander gelebt hätten. Meist wird dabei jedoch vergessen, daß Juden und Christen in islamischen Herrschaftsgebieten nur der Dhimmi-Status, der Status von "Schutzbefohlenen" gewährt worden ist. De facto waren Juden und Christen Bürger zweiter Klasse.

Ein wichtiges historisches Dokument zum Dhimmi-Status ist der Vertrag, der in der Regierungszeit des zweiten Kalifen Omar (634-644) zwischen den islamischen Herren und den Christen geschlossen worden ist. Dieser Vertrag wurde als Modell für den Status der Anhänger der "Buchreligionen" (Judentum und Christentum) im Herrschaftsgebiet des Islam verstanden. In der Zeitschrift CA 11/2002 aus dem Freimund-Verlag ist auf S. 55 der Vertragstext in wesentlichen Auszügen abgedruckt. Wir geben mit freundlicher Genehmigung des Verlags den Text wieder. Dabei überlassen wir es den Lesern, den Vertragstext zu analysieren und über das dort sichtbare Verständnis von Toleranz zu urteilen.

Die Zeitschrift CA - Confessio Augustana ist erscheint viermal im Jahr (Jahresabonnement € 16,80). Ein kostenloses Probeexemplar kann beim Verlag bestellt werden.




CA schreibt:

Teurer Schutz
Der Dhimmi-Status als Form der Diskriminierung

Wenngleich der Islam als tolerant für Christen und Juden galt, spricht der Koran von beiden Glaubensweisen als „nichtigem Glauben“. Seine Anhänger waren als Vertreter der „Buchreligion“ Schutzbefohlene (dhimmi) mit Sonderstatus. Zu keiner Zeit jedoch waren Nichtmuslime unter islamischer Herrschaft gleichberechtigte Staatsbürger. Der „Sonderstatus“ des Schutzbefohlenen verhinderte jedoch nicht ihre historisch ununterbrochene Dezimierung bis hin zu ihrer bedrängten Lage in der Gegenwart.

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Geschichtlich wirkmächtig wurde der Vertrag des zweiten Kalifen Omar (Regierungszeit 634-644) -  eher eine Selbstunterwerfung um existieren zu können, eingeschränkt im Leben und Glauben, - und teurer! In diesem "Vertrag" unterschrieben Christen etlicher von Muslimen unterworfener Städte etliche weitreichende Verpflichtungen. Dieser „Vertrag“ wurde als Modell für das Miteinander der Anhänger der Buchreligionen unter islamischer Herrschaft verstanden. Demgegenüber unterdrücken gegenwärtig die meisten islamischen Staaten ihre religiösen Minderheiten, besonders die Christen und missachten ihre Rechte. Der "Vertrag" hatte folgende Wortlaut:

"Wir [d. h. die Christen] würden persönlich und in demütigender Haltung Kopfsteuer bezahlen; keinen Muslim daran hindern, bei Tag oder Nacht in unseren Kirchen abzusteigen, ihn dort ehrenvoll drei Tage lang aufnehmen, ihm Speise geben und ihm ihre Tore öffnen; den Holzgong nur leicht anschlagen und beim Kirchgesang unsere Stimmen nicht erheben; ... wir würden (ferner) keine Kirche, Kloster, Einsiedelei oder Zelle bauen, noch auf solche (religiösen Gebäude), die verfallen sind, wieder herrichten; uns nicht in einem (solchen Gebäude) versammeln, wofern es sich in einem muslimischen Viertel befindet noch auch (überhaupt), wenn Muslime zugegen sind; unsere Vielgötterei nicht zur Schau tragen, nicht für sie Propaganda machen; kein Kreuz (außen) an irgendeiner unserer Kirche aufrichten noch auch an irgendeiner Straße oder irgendeinem Marktplatz der Muslime; den Koran weder lernen noch unseren Kindern lehren; keinen unserer Angehörigen an der Annahme des Islams hindern, falls er (den Übertritt) begehrt; ...den Muslimen in Tracht, Erscheinung und Sätteln nicht ähneln...; sie ehren und respektieren und uns vor ihnen erheben, wenn wir mit ihnen zusammentreffen; ...unsere Häuser nicht höher machen (als die ihren); keinerlei Waffen und Schwerter behalten und diese weder in einer muslimischen Stadt noch auf Reisen durch muslimisches Gebiet tragen; ...keinen Muslim schlagen; keinen Sklaven an uns nehmen, der Eigentum von Muslimen gewesen ist. Diese Bedingungen erlegen wir uns selbst und unseren Religionsgenossen auf; wer sie verwirft, genießt keinen Schutz (dhimma)".


Nach der Übersetzung von G. E. von Grunebaum, Der Islam im Mittelalter, 230 f.

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