[Startseite]


Aufruf an die Landessynode

den Antrag, die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare einer Trauung gleichzustellen, abzulehnen.

Die Landessynode im Januar 2016 soll eine „kirchliche Trauung gleichgeschlechtlicher Paare“ beschließen. Die Heilige Schrift Alten wie Neuen Testaments lehnt Homosexualität jedoch einhellig ab (1.Mose 19,4-11; 3.Mose 18,22; 20,13; Ri 19,22-30; Röm 1,26f.; 1.Kor 6,9-11; 1.Tim 1,8-11). Es gibt keine biblische und damit auch keine theologische Argumentation, die für eine Gleichstellung der kirchlichen Trauung von Mann und Frau und homosexuellen Lebensgemeinschaften sprechen würde. Die Aussagen der Propheten und Apostel zu Ehe und Sexualität sollen offensichtlich korrigiert und für unerheblich erklärt werden, weil die Evangelische Kirche im Rheinland es meint, besser zu wissen.

Unsere Kirche missachtet an dieser Stelle ihre eigene Grundordnung, nach der „die Heilige Schrift alleinige Quelle und Richtschnur des Glaubens, der Lehre und des Lebens“ ist (Grundartikel der Kirchenordnung). Es wäre ehrlich, das zuzugeben, statt sich auf „unterschiedliche Bibelverständnisse“ zu berufen. Die „Kirche der Freiheit" hat offensichtlich keinen Mut, zu gewissen „gesellschaftlichen Entwicklungen" auch einmal höflich, aber bestimmt „Nein!" zu sagen. Sie hört vielmehr im Gehorsam gegen den Zeitgeist auf, nach dem reformatorischen Maßstab „allein die Heilige Schrift“ Kirche zu sein.

Nicht nur die Bibel, sondern auch das Grundgesetz (Art.6) und unser staatliches Recht, die meisten Kulturen und Religionen der Menschheit halten an der Ehe von Mann und Frau fest und stellen sie als Grundlage der Familie über andere Verhältnisse und Gemeinschafts-formen. Mit der angestrebten Gleichstellung von Homopartnerschaften und Ehe wird die Schöpfungsordnung Gottes relativiert, nach der nur aus der Liebe von Mann und Frau Kinder geboren werden und das Leben weitergegeben wird (1.Mose 1,27f.; 2,24; Mk 10,5-9). Mit den für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften genannten Vorgaben von Nächstenliebe, Treue und Dauerhaftigkeit lassen sich auch polygame Mehrehen und Inzestverhältnisse zwischen Familienmitgliedern führen. Sollen diese demnächst auch kirchlich getraut werden können?

Nach der bisherigen Ordnung mußte das Presbyterium über die Möglichkeit einer Segnung homosexueller Paare in der Gemeinde entscheiden. Der Wegfall dieser Bestimmung ist eine weitere Aushöhlung des presbyterialen-synodalen Systems. Auch die Stellung der Superintendenten/innen verändert sich: während die Pfarrer/innen Gewissensschutz genießen, müssen sie – womöglich gegen den Willen eines Presbyteriums und ihr eigenes Gewissen – eine solche „Homotrauung“ organisieren.

Martin Luther schreibt im Großen Katechismus zum 6.Gebot, daß Gott den Ehestand „vor allen andern eingesetzt“ und darum „unterschiedlich Mann und Weib geschaffen“ habe. Er betont, daß die Ehe nach Gottes Wort nicht „andern Ständen gleich gesetzt ist, sondern vor und über sie alle gehet“ (BSLK 612f.). Eine Gleichstellung von Ehe und Homopartner-schaften widerspricht deshalb der Heiligen Schrift und den Bekenntnissen der Reformation. So schmückt man 2017 die Gräber der Propheten, ohne nach ihrem Geist zu fragen. (Mt 23,29ff.)

Lutherischer Konvent im Rheinland



[Seitenanfang] [Startseite]