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Lutherischer Konvent im Rheinland

Zur Pfarrbilddiskussion



In der Ev. Kirche im Rheinland wird seit einiger Zeit über die kirchlichen Ämter und das Pfarramt diskutiert. Wegen der durch den Rückgang der Kirchenmitglieder nötigen Einsparungen müssen die vorhandenen Stellen überprüft und die Personalplanung verbessert werden. Dafür hat die Kirchenleitung einen Diskussionsentwurf „Zeit fürs Wesentliche - Perspektiven auf den Pfarrberuf“ verbreitet, der beraten und auf der Landessynode 2014 beschlossen werden soll.

Das mit „Zeitvereinbarungsmodellen“ versehene Papier hat die Tendenz, das Pfarramt unter Berufung auf Eph 4,11f. in die anderen kirchlichen Ämter einzuordnen (S.5). Die reformierte Tradition kennt die vier Ämter der Presbyter, Pastoren, Lehrer und Diakone (Calvin, Institutio IV,3,5ff.). Das Luthertum ging von dem einen Amt der rechten Verkündigung des Evangeliums und der stiftungsgemäßen Verwaltung der Sakramente aus (CA V+VII). Die Frage ist, wie sich der Auftrag Jesu, „die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk“ (Barmen VI), in den kirchlichen Ämtern konkretisiert? „Zeit fürs Wesentliche“ überträgt das „allgemeine Priestertum der Gläubigen“, nach dem alle Christen aufgrund der Taufgnade freien Zugang zu Gott ohne klerikale Vermittlung und Bevormundung haben und vor Gott als Person durch den Glauben gleich sind, in kurzschlüssiger Weise auf die kirchlichen Ämter und Werke. Nach der reformatorischen Unterscheidung von Person und Werk stehen alle Christen „gleichwertig nebeneinander“, nicht aber alle kirchlichen Ämter und „Tätigkeiten“ (S.7).

Die Ev. Kirche sollte ihre Ämter nach den neutestamentlichen Vorgaben ausrichten. Wie der aus dem reformierten Siegerland stammende Otfried Hofius jüngst in seinem Aufsatz „Das kirchliche Amt der Verkündigung bei Paulus und in den Deuteropaulinen“ (FS Theobald 2013) gezeigt hat, kennt Paulus zunächst das eine, Gemeinde gründende, apostolische Amt, das „Jesus Christus“, das „Wort vom Kreuz“ bzw. „die Versöhnung predigt“ (1.Kor 1,18; 3,10f.; 2.Kor 5,18f.). Auf ihm bauen dann die aus den verschiedenen Geistesgaben resultierenden kirchlichen Ämter auf, wobei die „Wortämter“ - „erstens Apostel, zweitens Propheten, drittens Lehrer“ - gegenüber den übrigen Gaben und Ämtern („dann“) offensichtlich hervorgehoben sind (1.Kor 12,28f.). Während Jesus nur Jünger und Apostel mit dem Auftrag, das Evangelium zu verkündigen, eingesetzt hat, kommen im übrigen Neuen Testament weitere Ämter (Diakone, Presbyter, Evangelisten, Bischöfe, Witwen, Hirten, Wunderheiler) hinzu, die je nach Gabe und Situation ihre Bedeutung haben. Das grundlegende Amt der Evangeliumsverkündigung kann jedoch nicht aus der Gemeinde abgeleitet werden, sondern steht ihr gegenüber. „Die Paulusbriefe und die Deuteropaulinen bieten keine tragfähige Basis für die Auffassung, daß die Predigt des Evangeliums prinzipiell Auftrag und Sache aller Gemeindeglieder ist... Das kirchliche Amt der Verkündigung ist der Gemeinde gegeben, damit das Evangelium, aus dem sie lebt und ohne das sie keinen Bestand hat, 'in ihr stets laut wird'... Das Fundament ist und bleibt, was die Apostel aufgrund der ihnen zuteil gewordenen Gottesoffenbarung als Inhalt des Evangeliums bezeugt haben.“ Hofius spricht deshalb „dem kirchlichen Amt der Verkündigung...eine besondere Stellung zu“, weil das „Gegenüber von Amt und Gemeinde...Ausdruck für das Gegenüber von Evangelium und Gemeinde ist.“ (S.354-57)

Entsprechend hatte Martin Luther die Kirche als Geschöpf des Evangeliums bezeichnet („ecclesia enim creatura est Euangelii“ WA 2,430,6f.). „Wo das Wort ist, da ist die Kirche.“ (WA 39/II,176,8f.) „Durch das Evangelium allein wird die Kirche empfangen, gebildet, genährt, gezeugt, erzogen, geweidet, gekleidet, geschmückt, gestärkt, bewaffnet, bewahrt, kurz: das ganze Leben und Wesen der Kirche ist im Wort Gottes.“ (WA 7,721,10ff.) „Das Wort macht die Kirche und nicht die Kirche ordnet das Wort.“ (WA 17/I,100.14f.) Luther nennt das Predigtamt deshalb „das aller höchste Amt, an dem alle anderen hängen und folgen.“ (WA 11,415,24ff.) Ohne die anderen heutigen kirchlichen Ämter oder ihre Träger abzuwerten, sollte man die Kirche im Dorf und das Pfarramt, weil es Gottes Wort öffentlich verkündigt, das wesentliche kirchliche Amt sein lassen. Der Lutherische Konvent möchte diese grundlegende, biblische, evangelische Position in die landeskirchliche Diskussion

November 2013 – Der Vorstand



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