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Lutherischer Konvent im Rheinland

Grundriss einer Gemeindekonzeption für evangelische Gemeinden im Rheinland

0. Vorbemerkung:

Von den Kirchengemeinden in der Evangelischen Kirche im Rheinland wird durch Beschluss der Landessynode die Erarbeitung einer Gemeindekonzeption verlangt, die in Zukunft als Grundlage für Visitationen und Freigabe von Pfarrstellen dienen soll. Als Hilfestellung für die Presbyterien sind vom Landeskirchenamt Gemeindekonzeptionen zweier rheinischer Gemeinden verschickt worden, die für zwei Richtungen innerhalb der Landeskirche stehen. Viele unierte, lutherische und reformierte Gemeinden können sich in diesen als „Muster“ verschickten Gemeindekonzeptionen nicht wiederfinden, da sie nicht von einem reformatorischen Ansatz ausgehen. Darum hat der Lutherische Konvent im Rheinland den Versuch unternommen, einen „Grundriss einer Gemeindekonzeption für evangelische Gemeinden im Rheinland“ zu entwerfen, der wesentliche Erkenntnisse und Ziele reformatorischer Theologie berücksichtigt.

Dieser „Grundriss einer Gemeindekonzeption für evangelische Gemeinden im Rheinland“ soll eigenes Nachdenken über Grundlagen und Ziele der Gemeindearbeit nicht ersetzen, zumal die örtliche Situation sehr unterschiedlich ist. An mehreren Stellen wird darauf ausdrücklich hingewiesen. Dennoch gibt es Grundlinien evangelischer Gemeindearbeit im reformatorischen Sinn, die für unterschiedlich geprägte Gemeinden Gültigkeit besitzen.

Bei der Erarbeitung einer Gemeindekonzeption sollten die Presbyterien folgende Fragen nicht außer acht lassen:
 

1) Kann aus der Gemeindekonzeption eine entsprechende, genehmigungsfähige Dienstanweisung für den Pfarrer und für andere Gemeindemitarbeiter entwickelt werden ?

2) Ist die Gemeindekonzeption eine gute Grundlage für die Visitation ?

3) Dient die Gemeindekonzeption der Freigabe der Pfarrstelle ?

4) Dient die Gemeindekonzeption der Begründung der haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterstellen und des angestrebten diakonischen Engagements ?

Eine theologisch durchdachte Gemeindekonzeption wird eine gute Grundlage für den weiteren praktischen Gebrauch sein.

1. Unser Verständnis von evangelischer Gemeinde

oder: Was unsere Gemeinde als evangelische Gemeinde ausmacht
 

Die Gemeinde ist die Versammlung aller Gläubigen, bei denen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut dem Evangelium gereicht werden (CA 7).

Der vornehmste Dienst jeder und damit auch unserer evangelischen Kirchengemeinde ist der Dienst am Wort Gottes (Art. 15 KO). Die Gemeinde hat die Aufgabe, die Verkündigung des Evangeliums und die evangeliumsgemäße Darreichung der Sakramente sicherzustellen. Dazu beruft sie nach der Ordnung der Kirche einen/mehrere Pfarrer als Diener am Wort (CA 5).
 

Dieser Dienst entfaltet sich:

1. im Gottesdienst durch die Verkündigung des Wortes Gottes und die evangeliumsgemäße Darreichung der Sakramente,

2. in der Seelsorge an Einzelpersonen und Gruppen,

3. in der Diakonie,

4. in der kirchlichen Unterweisung an Kindern und Jugendlichen,

5. in der Mission, Öffentlichkeitsarbeit, Gemeindepartnerschaften und Ökumene.
 

2. Geschichte und Struktur unserer Kirchengemeinde

(von jeder Gemeinde selbst zu verfassen)
 

3. Schwerpunkte der Gemeindearbeit
 

3.1 Der Gottesdienst
 

Zentraler Ort der Verkündigung und der Darreichung der Sakramente ist der sonntägliche Gottesdienst, zu dem Jesus Christus seine Gemeinde einlädt und der im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes gehalten wird. In ihm ist Jesus Christus gegenwärtig.

Durch die Predigt des Evangeliums wirkt der Heilige Geist Glauben an Jesus Christus und überwindet alle Bestrebungen, aus eigener Kraft und Vernunft zu Gott zu kommen.. Er führt zur Umkehr und stärkt die Gewissheit der Vergebung um Jesu Christi willen. Er sammelt die Gemeinde, um Gottes Wort zu hören und die Sakramente zu empfangen, erleuchtet sie mit seinen Gaben und sendet sie zum Dienst in der Welt.

Die Gemeinde antwortet im Gottesdienst mit Singen und Beten, um Gott für seine Gaben zu danken.

Der Gottesdienst dient der Orientierung anhand von Gottes Wort in Gebot und Verheißung, dem Ruf zur Umkehr und zur Besinnung auf Gottes Wort. Er ist Kraftquelle der Gemeinde für den Dienst und für das Bestehen im Alltag der Welt.

Alle Aktivitäten der Gemeinde gehen vom Gottesdienst aus und führen zum Gottesdienst hin.

Die Kirche wird erneuert und die Gemeinde „auferbaut durch Wort und Sakrament“ (EG 243, 5).
 

3.1.1 Die Gottesdienstordnung

Die dem Bekenntnisstand der Gemeinde entsprechende Gottesdienstordnung soll bewahrt werden. Alles, was im Gottesdienst gesprochen, gesungen, gebetet und dargeboten wird, hat der Verkündigung des Evangeliums zu dienen. Die Ordnung des Gottesdienstes wird vom Presbyterium beschlossen.Sie ist nicht in das Belieben einzelner Pfarrer/innen gestellt.
 
 

3.1.2 Die Gottesdienstzeiten

(entsprechend der Gemeindesituation)
 

3.1.3 Die Sakramente Taufe und Abendmahl

Die Sakramente stellen eine besondere Form der Verkündigung des Wortes Gottes dar.

Die Gemeinde befürwortet die Kinder- und Säuglingstaufe als Ausdruck der voraussetzungslosen Gnade Gottes in Jesus Christus, die uns vor unserer eigenen Entscheidung zu Kindern Gottes erwählt (vgl. EG 211, 3: „Eh wir entscheiden Ja und Nein, gilt schon für uns: gerettet sein.“). Die Kinder- und Säuglingstaufe ist Ausdruck dafür, dass Jesus Christus Fundament unseres Lebens ist, nicht jedoch die persönliche Glaubensentscheidung, so wichtig diese auch sein mag. Die zur Gemeinde gehörenden Eltern werden dazu angehalten, ihre Kinder im Säuglings- oder Kinderalter taufen zu lassen.

Der Erwachsenentaufe geht eine christliche Unterweisung voraus.

Die Gemeinde sieht den Kirchlichen Unterricht in einem Zusammenhang zur Kinder- und Säuglingstaufe als nachgeholten Taufunterricht, der zu einem selbstverantworteten Bekenntnis zum Glauben an Jesus Christus und zur Teilnahme am Hl. Abendmahl führt.

Der Empfang des Tauf- oder des Altarsakraments ist Teil des Gottesdienstes der Gemeinde und findet darum im Gemeindegottesdienst statt.

Zentrum der Abendmahlsfeier ist Jesus Christus, der am Kreuz seinen Leib für uns gegeben und sein Blut für uns vergossen hat zur Vergebung der Sünden. Er ist unter Brot und Wein gegenwärtig und lädt seine Gemeinde an seinen Tisch ein. Das Abendmahl wird in beiderlei Gestalt ausgeteilt, nachdem über den Elementen die Einsetzungsworte als Verkündigungsworte gesprochen wurden.

Die Abendmahlsfeier ist verbunden mit einem vorausgehenden Schuldbekenntnis und Vergebungszusage. Die Gemeindeglieder sind zur persönlichen Beichte als Vorbereitung für den Empfang des Altarsakraments anzuhalten.

(Häufigkeit der Abendmahlsfeier: entsprechend der Gemeindesituation)

Der Pfarrer reicht das Abendmahl kranken und gebrechlichen Gemeindegliedern auf deren Wunsch hin zu Hause oder am Krankenbett.

3.1.4 Besondere Gottesdienste

Es sollen regelmäßig Familiengottesdienste angeboten werden. Bei der Gestaltung ist darauf zu achten, dass die Verkündigung von Gottes Wort im Mittelpunkt steht. Ausgangspunkt bei der liturgischen Gestaltung soll die sonntägliche Gottesdienstordnung sein.

Ökumenische Gottesdienste sind sonntags möglich aus besonderen Anlässen, die die katholische und die evangelische Gemeinde gleichermaßen betreffen.

3.1.5 Die Gottesdienste zu den Amtshandlungen

Die Gottesdienste zu den Amtshandlungen dienen der Verkündigung von Gottes Wort aus Anlass der Eheschließung oder des Todes von Gemeindegliedern. Letztere finden entsprechend den örtlichen Gegebenheiten entweder in der Kirche oder auf dem Friedhof statt.

Besondere Segnungsgottesdienste finden nicht statt, da der Segen Gottes in jedem Gottesdienst der ganzen Gemeinde zugesprochen wird. Dies gilt insbesondere für die Segnung von Lebenspartnerschaften einschließlich gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften.
 

3.1.6 Die Kindergottesdienste

In diesen Gottesdiensten wird Gottes Wort auf kindgerechte Weise verkündigt. Dies findet auch bei der liturgischen Gestaltung Berücksichtigung. Sie können von Gemeindegliedern geleitet werden, die vom Pfarrer für ihren Dienst vorbereitet und begleitet werden.
 

3.1.7 Die Schulgottesdienste

Die Schulgottesdienste verbinden den Religionsunterricht in der/den Schule(n) ..... mit der Gemeinde. Sie werden in Zusammenarbeit mit den evangelischen Religionslehrern vom Pfarrer gestaltet. Zu besonderen Anlässen können sie auch ökumenisch gehalten werden.
 

3.2 Die Seelsorge

Seelsorge ist die Verkündigung des Wortes Gottes an den Einzelnen in seiner jeweiligen persönlichen Lage. Alle Gemeindeglieder sind zur Seelsorge berufen, in dem sie Gottes Wort bezeugen, Trost spenden, Vergebung gewähren, zur Umkehr mahnen sowie füreinander beten. Der Pfarrer tut dies in besonderer Weise durch seine Haus- und Krankenbesuche und durch seine Beichtgespräche.

Seelsorge kann auch an Gruppen geschehen, die sich in den Gemeindekreisen versammeln. Alle Gemeindekreise stehen unter Gottes Wort. Sie beginnen mit Andacht, Lied und Gebet und enden mit der Bitte um den Segen.
 
 

3.3 Die Diakonie

Das diakonische Handeln der Gemeinde ist eine Folge der Verkündigung von Gottes Wort. Es ist ein Dienst der Nächstenliebe gegenüber Menschen in Not wie auch ein missionarischer Dienst, mit dem Gottes Wort bezeugt wird.

Es geschieht in organisierter Form in den diakonischen Einrichtungen oder als aktuelle Hilfe aufgrund von Notsituationen.

Die Kirchengemeinde ist Trägerin folgender diakonischer Einrichtungen:

........

(falls ein Kindergarten in Gemeindeträgerschaft vorhanden:)

Der Evangelische Kindergarten stellt eine diakonische Einrichtung der Gemeinde dar. Er dient nicht allein der Kinderbetreuung, sondern der kindgemäßen Vermittlung der biblischen Botschaft sowie der Begleitung und Unterstützung der Eltern.

Die Erzieher(innen) sollen Glieder der Evangelischen Kirche sein, die sich am Leben ihrer Gemeinde aktiv beteiligen und zur glaubwürdigen Vermittlung der biblischen Botschaft befähigt sind.

Durch geeignete Veranstaltungen sollen Kindergarten und Gemeinde regelmäßig zusammengeführt werden. Der Kindergarten soll regelmäßig Familiengottesdienste gestalten.

3.4Die Kirchliche Unterweisung an Kindern und Jugendlichen

3.4.1 Kinder- und Jugendarbeit

In der Kinder- und Jugendarbeit wird die biblische Botschaft in kind- und jugendgerechter Weise vermittelt. Die Gemeinde unterstützt die Eltern bei der christlichen Erziehung, aber sie entbindet die Eltern nicht aus ihrer Verantwortung. Die Kinderarbeit dient der aktiven Teilnahme der Familien am Gemeindeleben und der Förderung des christlichen Lebens in den Häusern.

3.4.2 Kirchlicher Unterricht

Unsere Gemeinde versteht den kirchlichen Unterricht als Unterweisung in Gottes Wort und Gebot auf der Grundlage von Bibel, Kleinem Katechismus Dr. Martin Luthers und Gesangbuch. Er ist nachgeholter Taufunterricht, bei denen, die als Kinder getauft wurden, und Taufunterricht bei denen, die im Zusammenhang mit der Konfirmation getauft werden. Er führt zur Konfirmation als Beginn einer selbständigen Teilnahme am Gemeindeleben in Verantwortung vor Gott. Konfirmierte Gemeindeglieder können das Heilige Abendmahl empfangen, das Patenamt übernehmen, sich kirchlich trauen lassen und Dienste in der Gemeinde übernehmen. Der kirchliche Unterricht dauert zwei Jahre. Das erste Jahr als Katechumenenunterricht, das zweite. Jahr als Konfirmandenunterricht.

3.5 Mission, Öffentlichkeitsarbeit, Gemeindepartnerschaften und Ökumene

Zu der katholischen Pfarrgemeinde soll ein Verhältnis der gegenseitigen Achtung entwickelt werden, das vor allem den zahlreichen konfessionsverschiedenen Familien es ermöglicht, ihren Glauben in beiden Kirchen zu leben.

Missionarische Aktivitäten richten sich vor allem an die eigenen Gemeindeglieder, die sich bislang nicht zu Gottesdienst und Gemeinde halten. Dazu dient die Öffentlichkeitsarbeit, vor allem der Gemeindebrief. Der Gemeindebrief soll neben den Informationen über das Geschehen in der Gemeinde Gottes Wort zu denen tragen, die bislang nicht am Gottesdienst teilnehmen.

(falls vorhanden oder angestrebt: Partnerschaft mit anderen Gemeinden)

4. Dienste der Gemeinde
 
 

4.1 Der Pfarrer/Die Pfarrerin

Der Pfarrer/die Pfarrerin wird von der Gemeinde berufen zum öffentlichen Dienst am Wort und zum Hirten der Gemeinde (Art. 67, 68 KO). Er/sie leitet den öffentlichen Gottesdienst der Gemeinde, vollzieht die Amtshandlungen, übt den Dienst der Seelsorge aus,  hört das persönliche Schuldbekenntnis, spricht das Wort der Vergebung, wahrt die seelsorgerliche Verschwiegenheit und das unverbrüchliche Beichtgeheimnis. Er/sie leitet zusammen mit dem Presbyterium die Gemeinde und wirkt an der Erfüllung des missionarischen und diakonischen Auftrages der Kirche mit. Er/sie begleitet die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter in den Gemeindekreisen.
 

4.2 Das Presbyterium

Die Leitung der Gemeinde geschieht durch das Presbyterium zusammen mit dem Pfarrer/der Pfarrerin. Die Gemeindeleitung trägt zusammen mit der Gemeinde Sorge dafür, dass der Gottesdienst, zu dem sich die Gemeinde versammelt, im Namen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes geschieht (vgl. Art. 16 KO). Sie wacht darüber, dass das Wort Gottes recht verkündigt und die Sakramente recht verwaltet werden (Art. 5 und 105 KO).

Die Gemeindeleitung trägt durch ihren Dienst am Wort dafür Sorge, dass das Evangelium gemäß dem in der Gemeinde geltenden Bekenntnis in Lehre, Leben und Dienst wirksam und ohne Menschenscheu bezeugt wird.

Die Gemeindeleitung hält dazu an, dass in der Gemeinde Schuld bekannt, Vergebung empfangen und Vergebung gewährt wird, damit Versöhnung und Frieden wachsen können.

Sie verantwortet den diakonischen Dienst und die Verwaltung der Gemeinde.

Das Presbyterium beruft einen Pfarrer zum Dienst am Wort und unterstützt ihn dabei. Presbyter sollen sich in der Gemeinde bewährt haben.
 
 

4.3 Die Kirchenmusik
 

Im Dienst der Verkündigung steht auch die Kirchenmusik.
 

(Beschreibung des Anforderungsprofils eines Kirchenmusikers, einschließlich der angestrebten Einstufung der Kirchenmusiker-Stelle entsprechend den finanziellen Möglichkeiten und Prioritätensetzungen der Gemeinde)
 
 
 
 

4.4 Der Küsterdienst
 
 

(Beschreibung der Aufgaben des Küsterdienstes und des Dienstumfanges (haupt- oder nebenamtlich) entsprechend den finanziellen Möglichkeiten und Prioritätensetzungen der Gemeinde.)
 
 
 
 

4.5 Die Verwaltung

Die Verwaltung soll in Verantwortung vor Gott und in rechter Haushalterschaft mit dem Vermögen der Gemeinde umgehen. Sie soll gemeindenah, effizient und kostensparend sein.
 

4.6 Diakonische Dienste
 

(entsprechend der Gemeindesituation)
 
 

4.7 Die ehrenamtlichen Mitrbeiter

Das ehrenamtliche Engagement soll gefördert werden. Zu einer lebendigen Gemeinde gehört ds ehrenamtliche Engagement. Gemeindeglieder mit besonderen Gaben sollen auf die ehrenamtliche Mitarbeit angesprochen werden. Sie sollen auf ihre Aufgabe vorbereitet und bei Übernahme eines Dienst begleitet werden.

5. Ziele
 

Die Gemeinde möchte mit Gottes Hilfe folgende Ziele erreichen:

- Stärkung des Gottesdienstes als Zentrum der Gemeinde:

o durch eine biblisch fundierte Verkündigung und an Gottes Wort ausgerichtete Gottesdienstgestaltung,

o durch Bekanntmachungen, die „Außenstehende“ und bis lang fernstehende Gemeindeglieder erreichen,

o durch eine auf die Verkündigung ausgerichtete musikalische Gestaltung der Gottesdienste,

o durch Gottesdienste für Familien mit Kindern und für junge Gemeindeglieder.

- Förderung des gelebten Glaubens in den Häusern:

o durch Ermutigung zu christlicher Eheführung (Traugespräch),

o durch Ermutigung der Eltern, ihren Kindern gute Vorbilder des Glaubens zu sein und ihre Kinder bewusst christlich zu erziehen,

o durch Elternarbeit im Kindergarten (falls vorhanden),

o durch stärkere Einbeziehung der Eltern in die Kinder- und Jugendarbeit,

o durch christliche Familienfreizeiten.

- Gewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeitern

o für Kindergottesdienst, Jungschar, Krabbelgottesdienst und Jugendarbeit,

o für Frauenkreis, Seniorenkreise, Männerkreise,

o für Besuchsdienste.

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Gemeindekonzeption der

Evangelischen Kirchengemeinde Essen – Schonnebeck
1 Grundlagen
Die Gemeinde ist die Versammlung der Gläubigen, bei der das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente dem Evangelium gemäß verwaltet werden (nach CA 7).
1.1 Presbyterium
Das Presbyterium leitet die Gemeinde und trägt die Gesamtverantwortung für alle Aktivitäten und alle Sachwerte der Gemeinde. Es trägt Sorge dafür, daß der Gottesdienst, zu dem sich die Gemeinde versammelt, im Namen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes geschieht (vgl. Art. 16 KO). Es wacht darüber, daß das Wort Gottes recht verkündigt und die Sakramente evangeliumsgemäß verwaltet werden (Art. 5 und 105 KO). Das Presbyterium trägt dafür Sorge, daß das Evangelium gemäß dem in der Gemeinde geltenden Bekenntnis in Lehre, Leben und Dienst öffentlich und ohne Menschenscheu bezeugt wird. Die Gemeindeleitung strebt an, daß in der Gemeinde Schuld bekannt, Vergebung empfangen und Vergebung gewährt wird, so daß Versöhnung und Frieden wachsen können. Das Presbyterium bemüht sich, daß in der Kirchengemeinde Essen-Schonnebeck Gemeinschaft erfahren und Taten der Liebe ermöglicht werden können.
Entsprechend dem biblisch-reformatorischen Verständnis des kirchlichen Amtes haben die Pfarrer(innen) innerhalb des Presbyteriums und damit innerhalb der Gemeindeleitung eine besondere, in ihrer Ordination begründete Verantwortung.
Zu Mitgliedern im Presbyterium sollen Christinnen und Christen gewählt werden, die in Lehre und Leben ihren Glauben bezeugen und den Gottesdienst der Gemeinde besuchen.
1.2 Pfarrer(innen)
Damit das Evangelium rein gepredigt und die Sakramente recht verwaltet werden, beruft die Gemeinde nach der Ordnung der Kirche einen/mehrere Pfarrer(innen) als Diener am Wort (CA 5). Von ihnen wird erwartet, daß sie den in der kirchlichen Ordnung vorgegebenen Bestimmungen nicht entgegenhandeln und daß sie sich in ihrem Lebenswandel und Verhalten an der christlichen Ethik ausrichten.
1.3 Dienste der Gemeinde
Der vornehmste Dienst jeder und damit auch unserer evangelischen Kirchengemeinde ist der Dienst am Wort Gottes (Art. 15 KO). Die Gemeinde hat die Aufgabe, die öffentliche schriftgemäße Verkündigung des Evangeliums und Verwaltung der Sakramente sicherzustellen.
Der Dienst am Wort Gottes hat sein Zentrum in der gottesdienstlichen Predigt des Evangeliums und der evangeliumsgemäßen Verwaltung der Sakramente. Der Dienst am Wort entfaltet sich im Alltag der Gemeinde u.a. in der Seelsorge an Einzelpersonen und Gruppen, in der Diakonie, in der kirchlichen Unterweisung an Kindern und Jugendlichen, in der Kinder-und Jugendarbeit einschließlich des Kindergartens, in der kirchenmusikalischen Arbeit, in Mission, Behindertenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und ökumenischer Arbeit. Alle Gemeindeglieder sollen nach Maßgabe ihrer Kräfte und Begabungen ehrenamtlich an der Erfüllung dieser Aufgaben mitwirken.
1.4 Angestellte Mitarbeiter(innen)
Je nach Notwendigkeit und Möglichkeit stellt die Gemeinde zusätzlich im Rahmen der geltenden Bestimmungen haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter(innen) ein.
Die Mitarbeiter(innen) der Gemeinde müssen in der Regel der evangelischen Kirche angehören. Von ihnen wird erwartet, daß sie sich entsprechend den Rechten und Pflichten eines christlichen Gemeindeglieds verhalten und an der christlichen Ethik orientieren.In begründeten Ausnahmefällen können auch Mitarbeiter eingestellt werden, die einer anderen christlichen Kirche angehören, sofern diese Mitglied der ACK ist.
1.5 Ehrenamtliche Mitarbeiter(innen)
Das ehrenamtliche Engagement soll gefördert werden. Zu einer lebendigen Gemeinde gehört das ehrenamtliche Engagement. Gemeindeglieder sollen auf die ehrenamtliche Mitarbeit angesprochen werden. Sie sollen auf ihre Aufgabe vorbereitet und bei Übernahme eines Dienst begleitet werden. 1.4, Absatz zwei gilt sinngemäß auch für ehrenamtliche Mitarbeiter(innen).
2 Gottesdienst

Mitte des Gemeindelebens ist der sonntägliche Gottesdienst. Jesus Christus lädt seine Gemeinde zum Gottesdienst ein. Der Gottesdienst wird im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes gehalten. Im Gottesdienst wirkt der Heilige Geist Glauben an Jesus Christus. Er führt zur Umkehr und stärkt die Gewißheit der Vergebung der Sünden um Jesu Christi willen. Er sammelt die Gemeinde, damit sie sich unter Gottes Wort stellt, es hört und die Sakramente empfängt. Der Heilige Geist erleuchtet die Gemeinde mit seinen Gaben und sendet sie zum Dienst in der Welt.

Die Gemeinde antwortet im Gottesdienst mit Singen und Beten, um Gott für seine Gaben zu danken.
Unbeschadet der Gesamtverantwortung, die das Presbyterium als geistliche Leitung der Gemeinde für die schrift- und bekenntnisgemäße Gestaltung von Gottesdienst und Verkündigung trägt, haben die von der Gemeinde berufenen ordinierten Diener(innen) am Wort entsprechend dem biblisch-reformatorischen Verständnis des kirchlichen Amtes als eines Verkündigungsamtes eine besondere Verantwortung für Gestaltung und Durchführung der Gottesdienste.
Alle Aktivitäten der Gemeinde gehen vom Gottesdienst aus und führen zum Gottesdienst hin.
2.1 Gottesdienstordnung
Die vom Presbyterium im Rahmen der geltenden Agenden beschlossene Gottesdienstordnung der Gemeinde soll bewahrt werden. Veränderungen der Gottesdienstordnung bedürfen eines Beschlusses des Presbyteriums. Die Ordnung des Gottesdienstes ist nicht in das Belieben einzelner Pfarrer/innen gestellt. Alles, was im Gottesdienst gesprochen, gesungen, gebetet und dargeboten wird, hat der Verkündigung des Evangeliums zu dienen.
2.2 Gottesdienstzeiten
2.2.1 Erwachsenengottesdienst
In Schonnebeck wird in der Kirche an allen Sonn- und Feiertagen um 10.00 Uhr Gottesdienst gehalten. Ausgenommen sind der 1. Januar, der Fronleichnamstag, der Tag der Deutschen Einheit und der Tag Allerheiligen. An jedem letzten Sonntag im Monat findet im Gottesdienst die Feier des Heiligen Abendmahls statt. An den drei Hauptfesten des Jahres und an Karfreitag wird ebenfalls im Gottesdienst das Heilige Abendmahl gefeiert.
Zusätzlich werden Gottesdienste abends am Gründonnerstag (mit Feier des Heiligen Abendmahls), in der Osternacht (mit Feier des Heiligen Abendmahls) am Reformationstag (mit Feier des Heiligen Abendmahls), am Buß- und Bettag, an Heiligabend und am 31. Dezember (mit Feier des Heiligen Abendmahls) gehalten.
Im Wechsel mit der römisch-katholischen Kirchengemeinde wird alle zwei Wochen samstagnachmittags im Hospital zum Heiligen Geist Gottesdienst gehalten. Dort wird im Rhythmus von 6 Wochen das Heilige Abendmahl gefeiert.
In den Wochen der Passionszeit findet an einem Abend in der Mitte der Woche eine Passionsandacht statt.
Das Presbyterium strebt an, daß in der Gemeinde das Verständnis für Inhalt und Ablauf für die in Essen-Schonnebeck geltende Gottesdienstordnung wächst.
2.2.2 Kindergottesdienst
Parallel zum Erwachsenengottesdienst findet sonntags in Kirche und Gemeindehaus der Kindergottesdienst statt. Während der Sommerferien und an den Sonntagen zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel findet kein Kindergottesdienst statt. Wenn ein besonders gestalteter Familiengottesdienst (siehe 2.4) gehalten wird, entfällt ein eigener Kindergottesdienst.
Verantwortlich für Vorbereitung, Gestaltung und Durchführung des Kindergottesdienstes sind die Pfarrer(innen). Ein Kindergottesdiensthelferkreis wirkt an der Gestaltung des Kindergottesdienstes mit.
2.3 Die Sakramente Taufe und Abendmahl
Die Sakramente stellen eine besondere Form der Verkündigung des Wortes Gottes dar.
2.3.1 Taufe
Die Gemeinde befürwortet die Kinder- und Säuglingstaufe als Befreiung von der Ursünde. Die Kinder- und Säuglingstaufe ist zudem ein Ausdruck dafür, daß die Gnade Gottes in Jesus Christus uns vor unserer eigenen Entscheidung zu Kindern Gottes erwählt hat. Die Kindertaufe zeigt, daß Jesus Christus Fundament unseres Lebens ist, nicht jedoch die persönliche Glaubensentscheidung, so wichtig diese auch sein mag. Die zur Gemeinde gehörenden Eltern werden dazu angehalten, ihre Kinder im Säuglings- oder Kinderalter taufen zu lassen. Die Gemeinde sucht Wege, auf die Eltern neugeborener Kinder zuzugehen und zur Taufe einzuladen.
Der Erwachsenentaufe geht eine christliche Unterweisung durch die Pfarrer(innen) voraus. Das Presbyterium legt Wert darauf, daß es vor dem Vollzug einer Erwachsenentaufe informiert wird.
Die Gemeinde sieht den Kirchlichen Unterricht in einem Zusammenhang mit der Kinder- und Säuglingstaufe als nachgeholten Taufunterricht an, der zu einem selbstverantworteten Bekenntnis zum Glauben an Jesus Christus und zur Teilnahme am Hl. Abendmahl führt.
Die Taufe ist Teil des gottesdienstlichen Lebens der Gemeinde und findet daher im Gemeindegottesdienst statt. In begründeten Ausnahmefällen kann auch außerhalb des Gemeindegottesdienstes eine Taufe vollzogen werden.
2.3.2 Abendmahl
Zentrum der Abendmahlsfeier ist Jesus Christus, der am Kreuz seinen Leib für uns gegeben und sein Blut für uns vergossen hat zur Vergebung der Sünden. Er ist unter Brot und Wein gegenwärtig und lädt seine Gemeinde an seinen Tisch ein. Die Elemente des Heiligen Abendmahl werden in beiderlei Gestalt ausgeteilt. Dabei ist in Schonnebeck die Abendmahlspraxis der Intinktio üblich.
Die Abendmahlsfeier ist verbunden mit einem im Gottesdienst vorausgehenden Schuldbekenntnis und Vergebungszusage.
Die Feier des Heiligen Abendmahls findet im Gemeindegottesdienst statt. Kranken und gebrechlichen Gemeindegliedern wird auf deren Wunsch hin zu Hause oder am Krankenbett das Heilige Abendmahl gereicht.
2.4 Besondere Gottesdienste
Es sollen mehrmals im Jahr Familiengottesdienste bzw. Gottesdienste in besonderer Gestalt gehalten werden. Bei der Gestaltung ist darauf zu achten, daß die Verkündigung von Gottes Wort im Mittelpunkt steht. Nach Möglichkeit soll sich die Gestaltung dieser Gottesdienste an der sonntäglichen Gottesdienstordnung orientieren.
Ökumenische Gottesdienste sollen nach den örtlichen Verhältnissen in Zusammenarbeit mit einzelnen oder allen in Schonnebeck präsenten christlichen Gemeinden stattfinden, soweit diese Mitglieder in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen sind.
2.5 Gottesdienste zu den Amtshandlungen
Die Gottesdienste zu den Amtshandlungen dienen der Verkündigung von Gottes Wort aus Anlaß der Eheschließung oder des Todes vonGemeindegliedern. Das Presbyterium spricht sich dagegen aus, daß eine kirchliche Trauung gehalten wird, wenn nur einer der Ehepartner einer christlichen Kirche angehört. Das Presbyterium legt Wert darauf, daß es vor einer eventuellen Wiedertrauung Geschiedener informiert wird.
Kirchliche Trauerfeiern im Zusammenhang mit der Bestattung von Gemeindegliedern finden entsprechend den örtlichen Gegebenheiten entweder in der Kirche oder auf dem Friedhof statt. Nicht getauft verstorbene Kinder werden kirchlich bestattet, wenn ihre der Kirche angehörigen Eltern das wünschen (siehe Art. 63,2 KO). Das Presbyterium spricht sich dagegen aus, daß eine kirchliche Bestattung stattfindet, wenn der/die Verstorbene keiner christlichen Kirche angehört hat. Ausgenommen von dieser Bestimmung ist die kirchliche Bestattung eines(r) Verstorbenen, der/die vor dem Tod einem Amtsträger der Gemeinde gegenüber den Wunsch geäußert hat, in die Kirche aufgenommen zu werden, dessen Aufnahme in die Kirche aber durch den Tod verhindert worden ist.
Besondere Segnungsgottesdienste oder Segnungshandlungen innerhalb der Gemeindegottesdienste für nichteheliche Lebensabschnittsgemeinschaften bzw. für gleichgeschlechtliche Lebenspartner-schaften finden nicht statt, weil dadurch das biblische Zeugnis von der Ehe als lebenslanger Gemeinschaft von Mann und Frau verdunkelt wird.
2.6 Schulgottesdienste
Die Schulgottesdienste verbinden den Religionsunterricht in der Schule mit der Gemeinde. Sie werden nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit den evangelischen Religionslehrern(innen) von den Pfarrern(innen) gestaltet. Zu besonderen Anlässen können sie auch ökumenisch gehalten werden.
3 Seelsorge
Seelsorge ist die Verkündigung des Wortes Gottes an den einzelnen in seiner jeweiligen persönlichen Lage. Alle Gemeindeglieder sind zur Seelsorge berufen, indem sie Gottes Wort bezeugen, Trost spenden, Vergebung gewähren, zur Umkehr mahnen sowie füreinander beten. Die Pfarrer(innen) tun dies in besonderer Weise durch Haus- und Krankenbesuche und durch Beichtgespräche. Dabei soll beachtet werden, daß Seelsorge entsprechend dem ursprünglichen Wortsinn Sorge für die Seele des jeweiligen Menschen ist.
Seelsorge kann auch an Gruppen geschehen, die sich in den Gemeindekreisen versammeln. Alle Gemeindekreise stehen unter Gottes Wort. Sie beginnen mit Lied und/oder Gebet und enden mit der Bitte um den Segen.
4 Diakonie
Das diakonische Handeln der Gemeinde ist eine Folge der Verkündigung von Gottes Wort. Es ist ein Dienst der Nächstenliebe gegenüber Menschen in Not wie auch ein missionarischer Dienst, mit dem Gottes Wort bezeugt wird. Es geschieht in organisierter Form in den diakonischen Einrichtungen oder als aktuelle Hilfe aufgrund von Notsituationen. Zum diakonischen Dienst der Gemeinde gehören u.a. Besuchsdienste, die Kleiderkammer, der Behindertenclub und Notfallhilfen in besonderen Lebenssituationen. Die Gemeinde betrachtet es als ihre Aufgabe, entsprechend den Erfordernissen im Stadtteil ihren diakonischen Dienst auszuweiten. Im Rahmen ihrer Möglichkeit beteiligt sich die Gemeinde an den Haussammlungen der Diakonie.
4.1. Kindergarten/Kindertagesstätte
Evangelische Kindergärten bzw. Kindertagesstätten sind diakonische Einrichtungen der Gemeinde. Sie dienen nicht allein der Kinderbetreuung, sondern der kindgemäßen Vermittlung der biblischen Botschaft sowie der Begleitung und Unterstützung der Eltern. Durch geeignete Veranstaltungen sollen Kindergarten und Gemeinde regelmäßig zusammengeführt werden. Der Kindergarten soll regelmäßig Familiengottesdienste gestalten. Im Kindergarten soll wöchentlich eine Andacht gehalten werden.
5 Kirchliche Unterweisung an Kindern und Jugendlichen
5.1 Kinder- und Jugendarbeit
In der Kinder- und Jugendarbeit wird die biblische Botschaft in kind- und jugendgerechter Weise vermittelt und in die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen übertragen. Die Gemeinde unterstützt die Eltern bei der christlichen Erziehung, aber sie entbindet die Eltern nicht aus ihrer Verantwortung. Die Kinderarbeit dient der aktiven Teilnahme der Familien am Gemeindeleben und der Förderung des christlichen Lebens zu Hause.
5.2 Kirchlicher Unterricht
Unsere Gemeinde versteht den kirchlichen Unterricht als Unterweisung in Gottes Wort und Gebot auf der Grundlage der Bibel, der reformatorischen Katechismen und des Gesangbuchs. Er ist nachgeholter Taufunterricht, bei denen, die als Kinder getauft wurden, und Taufunterricht bei denen, die im Zusammenhang mit der Konfirmation getauft werden. Er führt zur Konfirmation als Beginn einer selbständigen Teilnahme am Gemeindeleben in Verantwortung vor Gott. Konfirmierte Gemeindeglieder können das Heilige Abendmahl empfangen, das Patenamt übernehmen, sich kirchlich trauen lassen und Dienste in der Gemeinde übernehmen. Der kirchliche Unterricht dauert insgesamt zwei Jahre. Entsprechend den Bestimmungen der Kirchenordnung Art. 40ff liegt die Gesamtverantwortung für den Unterricht und die Zulassung zur Konfirmation beim Presbyterium.
In Schonnebeck wird der Kirchliche Unterricht mit Genehmigung der Kirchenleitung als geteilter Unterricht gehalten. Das bedeutet, daß der Katechumenenunterricht schon im Alter von 8 Jahren parallel zum dritten Schuljahr besucht wird, während der Konfirmandenunterricht wie üblich im Alter von 13 Jahren parallel zum achten Schuljahr besucht wird.
6. Mission, Öffentlichkeitsarbeit und Ökumene
Zur den am Ort präsenten christlichen Gemeinden, die der ACK angehören, soll ein Verhältnis der gegenseitigen Achtung und des Dialogs entwickelt werden. Dabei ist es die Aufgabe der Gemeinde, das Geschenk der Reformation, nämlich die Wiederentdeckung des Evangeliums, in das Gespräch mit den Vertretern der anderen christlichen Gemeinden hineinzutragen.
Missionarische Aktivitäten richten sich zunächst an die eigenen Gemeindeglieder, die sich von den Gottesdiensten und vom Gemeindeleben abgewandt haben. Dazu dienen die verschiedenen Formen der Öffentlichkeitsarbeit. Auf dem Wege der Öffentlichkeitsarbeit sollen auch Nichtchristen und Ausgetretene erreicht und für den christlichen Glauben gewonnen werden. Nach Möglichkeit soll der Gemeindebrief mindestens viermal im Jahr erscheinen und an alle Haushalte verteilt werden. Zusätzlich soll versucht werden, die Möglichkeiten der neuen Technik, wie z.B. das Internet, für die missionarische Aufgabe der Gemeinde zu nutzen.
Zusätzlich soll versucht werden, durch besondere volksmissionarische Aktionen Außenstehende für den christlichen Glauben anzusprechen. Dazu sollen bis zum Jahresende 2003 konkrete Ideen entwickelt werden.
Essen-Schonnebeck, Dezember 2002
Das Presbyterium
 

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