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Unser Glaubensbekenntnis - Für eine Revision der Revision

Zum deutschen Text des Apostolikums, 30 Jahre nach seiner Neufassung


Reiner Vogels

Dieser Vortrag wurde zuerst gehalten vor der Lutherischen Gebetsgemeinschaft in Herten am 22. Februar 2003

Im Jahr 1970 hat die „Arbeitsgemeinschaft für liturgische Texte des deutschen Sprachraums“ eine Übersetzung des Apostolischen Glaubensbekenntnisses vorgestellt. Diese neue Übersetzung hat dem Ziel dienen sollen, daß für alle Kirchen des deutschen Sprachraums eine einheitliche Fassung des Apostolikums in Gebrauch genommen werden konnte. Schritt für Schritt ist dieser neue Text dann in praktisch allen deutschsprachigen Kirchen angenommen und in die Agenden aufgenommen worden. Die SELK jedoch hält an der alten Fassung fest. Auch viele Gemeinschaftskreise und Freikirchen haben nach wie vor die alte Fassung in Gebrauch.

Heute abend sollen beclasse Fassungen des Textes verglichen und theologisch bewertet werden. Dies soll in einem Punkt-für-Punkt-Vergleich geschehen. Maßstab der Beurteilung kann dabei selbstverständlich nur der ursprüngliche lateinische Text des Apostolikums sein. Dieser Text steht im Konkordienbuch der Lutherischen Kirche. Er entspricht dem offiziellen Text der römisch-katholischen Kirche, nur daß dort im zweiten Artikel statt „inferna“ auch „inferos“ vorkommt. Zum besseren Verständnis des Urtextes können zu einzelnen Passagen Zeugnisse altkirchlicher Theologie herangezogen werden, da aus ihnen deutlich werden kann, wie der in der Alten Kirche verstanden worden ist.

Wenn man die alte und die neue Fassung der deutschen Übersetzung des Apostolikums vergleicht, erkennt man sofort, daß der neue Text eine Reihe von Änderungen enthält. Einige dieser Änderungen sind lediglich sprachliche Glättungen und Modernisierungen, andere jedoch stehen für inhaltliche Aktzentverschiebungen. In der folgenen Übersicht sind die Änderungen rot hervorgehoben.



Der offizielle heutige Text Der alte Text Der lateinische Text
Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde. Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, Schöpfer Himmels und der Erde. Credo in Deum, patrem omnipotentem, Creatorem coeli et terrae.
Und an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn, empfangen durch den Heiligen Geist, geboren von der Jungfrau Maria, gelitten unter Pontius Pilatus, gekreuzigt, gestorben und begraben, hinabgestiegen in das Reich des Todes, am dritten Tage auferstanden von den Toten, aufgefahren in den Himmel; er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters; von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten. Und an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn, der empfangen ist vom Heiligen Geist, geboren von der Jungfrau Maria, gelitten unter Pontius Pilatus, gekreuzigt, gestorben und begraben, niedergefahren zur Hölle, am dritten Tage wieder auferstanden von den Toten, aufgefahren gen Himmel, sitzend zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters, von dannen er kommen wird, zu richten die Lebendigen und die Toten. Et in Jesum Christum, filium ejus unicum, Dominum nostrum: qui conceptus est de spiritu sancto, natus ex Maria virgine, passus sub Pontio Pilato, crucifixus, mortuus et sepultus, descendit ad inferna, tertia die resurrexit a mortuis, ascendit ad coelos, sedet ad dexteram dei, patris omnipotentis: inde venturus est iudicare vivos et mortuos.
Ich glaube an den Heiligen Geist, die heilige, (allgemeine) christliche Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung der Toten und das ewige Leben. Amen. Ich glaube an den Heiligen Geist, eine heilige, allgemeine christliche Kirche, die Gemeinde der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung des Fleisches und ein ewiges Leben. Amen. Credo in spiritum sanctum, sanctam ecclesiam catholicam, sanctorum communionem, remissionem peccatorum, carnis resurrectionem et vitam aeternam. Amen.

Als sprachliche Glättungen sind die folgenden Änderungen im 2. Artikel aufzufassen: „in den“ Himmel statt „gen“ Himmel, „er sitzt“ statt „sitzend“, „von dort“ statt „von dannen“ und „Lebenden“ statt „Lebendigen“ und im 3. Artikel "das" ewige Leben statt "ein" ewiges Leben.

Die anderen Änderungen bringen zum Teil erhebliche inhaltliche Verschiebungen mit sich. Sie sollen im folgenden der Reihe nach analysiert werden.

1 Die Artikel „den“, „des“ und „der“ im ersten Artikel

Im ersten Artikel heißt es nicht mehr nur „Schöpfer“ Himmels und der Erde, sondern ausdrücklich „den“ Schöpfer „des“ Himmels und „der“ Erde. Die lateinische Sprache kennt keinen Artikel. Im lateinischen Text steht daher einfach „Creatorem coeli et terrae“. Der Unterschied zwischen der alten und der neuen Übersetzung dürfte so zu erklären sein, daß die alte Übersetzung so wörtlich wie möglich den lateinischen Text ins Deutsche übertragen hat, während die neue Übersetzung, wie es dem deutschen Sprachgefühl entspricht, den Artikel „den“ eingefügt hat. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß die neue Übersetzung erlaubt und legitim ist: Da es im Lateinischen keinen Artikel gibt, ist es angebracht, im Deutschen dort den Artikel zu setzen, wo es dem deutschen Sprachempfinden entspricht.

Allerdings ist bei der Übersetzung des 1. Artikels darauf hinzuweisen, daß sowohl in der alten als auch in der neuen Fassung „Vater“ und „allmächtig“ getrennt sind und „allmächtig“ substantiviert wird. Im lateinischen Text jedoch ist das Wort „allmächtig“ eindeutig ein Adjektiv, das auf „Vater“ bezogen ist. Besser wäre also die Übersetzung: „Ich glaube an Gott, den allmächtigen Vater ...“

2 empfangen „durch“ den Heiligen Geist im zweiten Artikel

Eine bemerkenswerte inhaltliche Verschiebung ist die zweite Änderung im neuen Credo-Text. Statt „der empfangen ist vom Heiligen Geist“ formuliert die Neufassung „durch“. Dies ist ein schwerwiegender Eingriff in den Sinn des Textes: „Vom“ gibt die Richtung des Woher an, „durch“ dagegen hat im Deutschen unmißverständlich instrumentalen Sinn. Durch das Wort „durch“ wird der Heilige Geist im neuen Apostolikum ein Werkzeug, ein Mittel zum Zweck. Er wird das Instrument, mit dessen Hilfe die Zeugung des Gottessohnes bewirkt worden ist. In der Konsequenz dieser sprachlichen Verschiebung könnte man folgern, daß der Heilige Geist nicht wirklich Gott ist, sondern lediglich ein Instrument bzw. ein Werkzeug in der Hand Gottes.So ist es jedoch weder im Neuen Testament noch im Originaltext des Apostolikums gemeint.

Im Neuen Testament lassen die einschlägigen Texte des Neuen Testamentes ganz klar erkennen, daß der Heilige Geist handelnde Person ist, wirklich die dritte Person der göttlichen Dreieinigkeit. Das „de“ im lateinischen Text des Apostolikums nimmt das „ek“ im Urtext des Neuen Testamentes in der Unterrichtung des Josef durch den Engel (Mt. 1, 20) auf. Das Wörtchen „ek“ hat die Bedeutung: „aus, von – her, von - weg“. Es hat überhaupt keine instrumentale Bedeutung. Gemeint ist, daß die Erzeugung des Christus im Leib der Jungfrau Maria ein souveräner Schöpfungsakt Gottes war. Und so, wie der „Geist Gottes“ am ersten Schöpfungstag auf dem Wasser schwebte (1. Mose 1, 2) und mitwirkte bei der Erschaffung von Himmel und Erde, so erschafft er als Gott-Schöpfer-Heiliger-Geist den Sohn der Jungfrau im Leib der Maria durch sein vollmächtiges Schöpfungswort.

Nicht anders ist es in der Originalfassung des Apostolikums gemeint. Ein Blick in den lateinischen Text zeigt, daß dort das Wort „de“ steht. „De“ heißt nun ohne Frage „von“; es hat überhaupt keinen instrumentalen Klang. Völlig unverständlich ist daher, wieso die Kirche in der Neufassung des Textes statt „vom“ „durch den“ geschrieben hat. Sie kann sich dabei weder auf den griechischen Text des Neuen Testamentes, noch auf den lateinischen Text des Apostolikums berufen. Die neue Übersetzung ist rein sprachlich eine falsche Übersetzung. Da diese falsche Übersetzung auch eine inhaltliche Verschiebung mit sich bringt, ist die alte Fassung vorzuziehen.

3 „Hinabgestiegen in das Reich des Todes“ statt „niedergefahren zur Hölle“

In den überlieferten Texten des Apostolikums taucht der entsprechende Passus „descendit ad inferna (inferos)“ erst in der Mitte des 4. Jahrhunderts auf. In den älteren Fassungen des Bekenntnisses fehlt er. Die Vorstellung, auf die dieser Bekenntnissatz zurückgeht, ist allerdings sehr viel älter. Sie findet sich schon in 1. Petr. 3, 19f: „In ihm <gemeint ist im Geist> ist er auch hingegangen und hat gepredigt den Geistern im Gefängnis, die einst ungehorsam waren, als Gott harrte und Geduld hatte zur Zeit Noahs, als man die Arche baute, in der wenige, nämlich acht Seelen, gerettet wurden durchs Wasser hindurch.“ Auch Offenbarung 1, 18 scheint den Descensus, die Niederfahrt Christi, vorauszusetzen, wenn der siegreiche Christus erklärt: „Ich war tot, und siehe, ich bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüssel des Todes und der Hölle.“ Schließlich ist in diesem Zusammenhang Mt. 27, 51-53 zu nennen, wo davon berichtet wird, daß unmittelbar nach dem Kreuzestod Jesu die Gräber sich auftaten und viele Leiber der entschlafenen Heiligen aufstanden. Es scheint an dieser Stelle angedeutet zu werden, daß Christus die Fesseln des Todes zerbrochen hat. Siehe eg 66, 3: „... sprenget des Feindes befestigte Schlösser, führt die Gefangenen siegend heraus.“

Sprachlich ist zu bemerken, daß das lateinische Wort „inferos“ bzw. „inferna“ die lateinische Übersetzung des griechischen Wortes „Hades“ = Unterwelt, Totenreich ist. Die Vertreter der Neufassung des Apostolikums machen dies zur Grundlage ihrer Argumentation. Sie erklären, das griechische Wort „Hades“ meine ursprünglich einfach nur den Aufenthaltsort der Toten. Dabei sei noch gar nicht die Scheclassung der Toten in Gerechte und Ungerechte im Blick. Der Hades sei also keineswegs ein Strafort der Verbannten, sondern nur ein neutraler Aufenthaltsort. Erst im Verlauf der Kirchengeschichte habe sich das Bild vom Reich der Toten gewandelt, und aus dem Hades habe sich allmählich der Strafort der Verbannten, nämlich die „Hölle“ entwickelt. Von einem Strafort der Verbannten könne man im Grunde aber erst nach dem Jüngsten Tage und nach dem Endgericht sprechen. Die Formulierung im Apostolikum alter Fassung „niedergefahren zur Hölle“ gebe also gar nicht mehr den ursprünglich neutralen Charakter der Totenwelt wieder und sei daher heute eine falsche Übersetzung des griechischen Wortes „Hades“ bzw. des lateinischen „inferna/inferos“.

Nun muß man natürlich fragen, ob diese sprachliche Interpretation richtig ist. Zweifel sind angebracht. Schon im vorchristlichen griechischen Sprachgebrauch ist der Hades keineswegs eine neutrale Größe. Er war schon für die Griechen ein Ort der Trostlosigkeit und des Elends. Nirgendwo ist das klarer zu erkennen als im Elften Gesang der Odyssee des Homer. Odysseus, so wird berichtet, steigt in die Totenwelt herab und begegnet den Seelen vieler berühmter Verstorbener. Unter anderem spricht er mit der Seele des Achill, des mächtigsten der Helden vom Trojanischen Krieg. Und des Achill Charakterisierung der Totenwelt ist kompromißlos und ernüchternd:

„Sage mir ja kein verschönendes Wort für den Tod, mein Odysseus!
Strahlender! Lieber wäre ich Knecht auf den Feldern und fronte
Dort einem anderen Mann ohne Land und mit wenig Vermögen;
Lieber tät' ichs als herrschen bei allen verstorbenen Toten.“*

*Odyssee, 11, 487ff

Schon angesichts dieser Charakterisierung des Hades durch Achilles muß man fragen, ob nicht die Übersetzung „Hölle“ für das griechische Wort „Hades“ angemessener ist als die Formulierung „Reich des Todes“, insofern im Bedeutungsgehalt des Wortes „Hölle“ etwas von dem Furchtbaren und von den Schrecken der Todeswelt mitklingt, das dem Ausdruck „Reich des Todes“ fehlt.

Aber auch in der Bibel selbst ist der „Hades“, die Welt der Toten, ein Ort der Gottesferne und des Schreckens. Schon Psalm 6 weiß zu klagen: „Denn im Tode gedenkt man deiner nicht; wer wird dir bei den Toten <In der griechischen Übersetzung des Alten Testamentes steht hier das Wort „Hades“.> danken?“ Und Hiskia schließt sich in Jes. 38, 18 dieser Klage an: „Denn die Toten <Auch hier steht in der griechischen Übersetzung das Wort „Hades“.>loben dich nicht, und der Tod rühmt dich nicht, und die in die Grube fahren, warten nicht auf deine Treue.“ Daß auch Jesus selbst es nicht anders gesehen hat, kann man am Gleichnis vom reichen Mann und armen Lazarus sehen: Im „Hades“*, wie es im griechischen Text heißt, erhebt der reiche Mann „in seiner Qual“ die Augen und sieht Abraham von ferne sitzen und Lazarus in seinem Schoß. Nicht weniger klar, was die negative Charakterisierung des Totenreiches betrifft, ist die Stelle im 1. Petrusbrief, auf die sich der Bekenntnissatz im Apostolikum stützt: Dort ist ja von den Geistern im „Gefängnis“ die Rede. Obwohl das griechische Wort „phylakä“, das dort steht, ursprünglich auch „Wache“ bzw. „Wachlokal“ heißen kann, dürfte die Übersetzung „Gefängnis“ richtig sein. Diese Bedeutung hat sich im Laufe der Zeit entwickelt, weil das Wachlokal der Soldaten bzw. der Polizei eben der Ort war, an dem Verbrecher oder Kriegsgefangene bewacht und aufbewahrt wurden. Neutral ist der Aufenthalt im Wachlokal für die Bewachten also keineswegs gewesen. Sie waren Gefangene und damit gleichzeitig Gestrafte. Diese Deutung des griechischen Wortes „phylakä“ wird auch durch Offenbarung 20,7 gestützt: Dort ist davon die Rede, daß der Satan aus dem Gefängnis - „phylakä“ - nach Ablauf von 1000 Jahren losgelassen wird, damit der letzte Kampf beginnen kann. Der Ort, an dem der Satan für 1000 Jahre gebunden wird, kann keineswegs als neutraler Aufbewahrungsort der Toten verstanden werden!

*Lukas 16,21

Aufgrund dieser sprachlichen Analyse muß man als Ergebnis feststellen: Die Übersetzung „hinabgestiegen in das Reich des Todes“ ist sprachlich und vokabelmäßig nicht falsch. Sie gibt wieder, daß das lateinische „ad inferos/infera“ nichts anderes ist als die lateinische Wiedergabe von „eis Hadou“ = in das Totenreich. Dennoch kann auch die alte Formulierung „niedergefahren zur Hölle“ vertreten werden. Den Theologen der Alten Kirche stand nicht irgendein neutrales Totenreich aus der griechischen Mythologie vor Augen, sondern ein Ort der Gottferne und der Qual, zu deutsch die „Hölle“. Ein Totenreich als neutralen Aufbewahrungsort der Toten kannten sie nicht.

Das hatte auch einen guten theologischen Grund: Der Tod ist das Zeichen des Gerichtes Gottes über die Sünde. Er ist der Sünde Sold. Insofern befinden sich die Toten nicht in einem neutralen Zwischenzustand, sondern sie befinden sich fern von Gott. Sie sind ausgeschlossen vom Heil. Sie befinden sich in der Macht des letzten Feindes, der vernichtet werden wird (1. Kor. 15, 26), und sind verloren. Dies alles wird durch das Wort „Hölle“ eher ausgedrückt als durch die zur griechischen Mythologie führende Formulierung „Reich des Todes.“

Zusammmenfassend läßt sich zur Übersetzung feststellen: Sprachlich gesehen sind sowohl die alte Formulierung des Apostolikums als auch die neue vertretbar. Die alte Formulierung „niedergefahren zur Hölle“ gibt eher als die neue „hinabgestiegen in das Reich des Todes“ den negativen Charakter des Totenreiches als eines Ortes der Gottesferne und der Qual wieder. Auf der anderen Seite besteht wegen des Bedeutungsgehaltes, den das Wort „Hölle“ in der deutschen Sprache bekommen hat, die Gefahr von Mißverständnissen. „Niedergefahren zur Hölle“ könnte so verstanden werden, als ob der auferstandene Christus dem Teufel und seinen Dämonen einen Besuch abgestattet hätte. Die neue Formulierung „hinabgestiegen in das Reich des Todes“ vermeidet diese Gefahr, sie ist aber auf der anderen Seite insofern irreführend, als mit der Formulierung „Reich des Todes“ eine Vorstellung der heidnischen griechischen Mythologie heraufbeschworen werden könnte, was ganz gewiß nicht im Sinne des apostolischen Glaubens ist.

Vor diesem Hintergrund ist es schwierig zu entscheiden, welche Formulierung nun die bessere ist. Ich persönlich würde die alte Formulierung vorziehen, bestreite aber auch der neuen Fassung nicht grundsätzlich ihr Recht. Wegen der sprachlichen Schwierigkeit ist es wichtig, daß man sich um ein inhaltliches Verständnis dieses Bekenntnissatzes bemüht. Mehr noch als die anderen Sätze des Apostolikums verlangt der Satz „hinabgestiegen in das Reich des Todes“ bzw. „niedergefahren zur Hölle“ eine Auslegung und Erklärung. Dies möchte ich daher an dieser Stelle versuchen.

Welchen theologischen Sinn hat der Bekenntnissatz von der „Höllenfahrt“ Christi? Dazu sind die folgenden Fragen zu stellen:

  1. Ist in 1. Petr. 3, 19 gemeint, daß die Höllenfahrt gewissermaßen die Fortsetzung von Kreuzigung und Tod, also die äußerste Stufe der Erniedrigung Christi war? Oder ist die Höllenfahrt schon die erste Handlung des Siegers über Tod und Hölle?
  2. Wenn das zweite zutrifft, bedeutet seine Predigt im Gefängnis, daß Christus den Toten das Evangelium verkündigt hat, daß es also für die Menschen auch nach dem Tode noch eine Möglichkeit der Umkehr zu Christus und damit zur Erlösung gibt? Oder hat Christus vielleicht nur das Gericht und die Strafe gepredigt und den Geistern im Gefängnis seinen Sieg vor Augen halten wollen?
  3. Ist die Predigt Christi in der Hölle für die Gerechten des Alten Bundes oder für die in 1.Petr. genannte Sintflutgeneration gehalten worden, so daß auch sie selig werden konnten? An eine Predigt für die Gerechten des Alten Bundes denkt die römisch-katholische Kirche . So scheint es auch Bischof Ignatius von Antiochien zu Beginn des 2. Jhdt.s in seinem Brief an die Magnesier gemeint zu haben, wenn er schreibt: „ ... wie werden wir leben können ohne ihn, den auch die Propheten, Jünger im Geiste, als Lehrer erwarteten? Und deshalb erschien er, auf den sie in Gerechtigkeit harrten, und weckte sie von den Toten auf.“*
* Ignatius, Brief an die Magnesier 9,2, zitiert nach „Schriften des Urchristentums – Die Apostolischen Väter“ Erster Teil, hg. v. Joseph A. Fischer, Darmstadt 9/1986 Ignatius ist zu Beginn des 2. Jahrhunderts Bischof von Antiochien gewesen. Er ist wahrscheinlich im Jahre 109 in Rom unter dem Kaiser Trajan als Märtyrer umgebracht worden.

Alle diese Deutungen sind in der Theologie vertreten worden, und es ist nicht leicht, hier eine Entschescheidung zu fällen. Relativ leicht läßt sich erkennen, daß die Deutung der Höllenfahrt als äußerste Stufe der Erniedrigung den Sinn des Apostolikums nicht trifft. Das läßt eine sprachliche Beobachtung erkennen. Die Stufen der Menschwerdung und Erniedrigung werden im lateinischen Text des Apostolikums mit dem Partizip Passiv beschreiben. Das heißt: Christus erleidet etwas. Im deutschen Text heißt es daher: „gelitten ..., gekreuzigt, ... begraben“. Mit dem Passus von der Höllenfahrt jedoch taucht zum ersten Mal die aktive Verbform auf. Wörtlich könnte man übersetzen: „Er ist hinabgestiegen“. Von diesem Zeitpunkt an handelt Christus selbst. Er ist nicht mehr der Leidtragende, sondern er ist der Sieger. Er selbst steigt herab in die Hölle, er selbst steht auf von den Toten, er selbst fährt auf in den Himmel, er selbst sitzt zur Rechten Gottes. Wenn die Höllenfahrt nur ein passives Erleiden wäre, hätten die Theologen der Alten Kirche gewiß auch an dieser Stelle noch die passive Verbform benutzt. Wir müssen also davon ausgehen, daß nach dem Verständnis der Alten Kirche Christus als Sieger über den Tod hinabgestiegen ist zu den Toten.

Schwieriger wird es aber bei der Beantwortung der Frage, wie denn die Predigt des Siegers Christi im Gefängnis gemeint ist. Auch hier läßt sich wieder relativ schnell die römisch-katholische Deutung ausschließen, daß nämlich Christus den Gerechten des Alten Bundes gepredigt habe. Die Gerechten des Alten Bundes haben an Christus geglaubt, insofern sie auf das Kommen des Messias gesetzt haben. Insofern sind sie Gerettete, durch Christus Gerettete. Hätte sonst Paulus über Abraham schreiben können: „So war es mit Abraham: 'Er hat Gott geglaubt, und es ist ihm zur Gerechtigkeit gerechnet worden'.“ (Gal 3, 6) Und hätte sonst der reiche Mann des Gleichnisses den armen Lazarus in „Abrahams Schoß“ sehen können?*

*Lk. 16, 23


Wem dann aber hat die Predigt im Gefängnis gegolten? Sollte es wirklich eine rein triumphierende Gerichtspredigt gewesen sein, mit der Christus den auf ewig Verdammten noch einmal ihr Schicksal vor Augen hat halten wollen? Ich persönlich kann mir das nicht vorstellen. Ich glaube nicht, daß eine solch geradezu sadistische Predigt dem Wesen Christi, wie es uns im Neuen Testament erscheint, entsprechen würde.

Schließlich bleibt die Deutung, daß die Predigt im Gefängnis denen gegolten hat, die zu Lebzeiten Christus nicht haben kennenlernen können*. Zu denken ist dabei an die vielen Menschen, die vor Christus irgendwo auf der Erde gelebt haben. Zu denken ist dabei aber auch an die vielen Menschen seitdem bis auf den heutigen Tag, die in ihrem Leben nie eine vollmächtige und unverkürzte Predigt des Evangeliums haben hören können. - In einer Zeit, in der die großen christlichen Kirchen in ihrer Verkündigung immer blasser und pluralistischer werden, könnte die Zahl dieser Menschen gerade auch im ehemals christlichen Abendland viel größer sein, als wir denken. Sollten diese Menschen allesamt verloren sein? Das ist doch wohl nicht der Sinn des Neuen Testamentes. Die Frage nach Erlösung oder Verlorensein entscheidet sich an der Stellung des Menschen zu Christus, an seiner Haltung zu Gottes Wort und Gebot, sie ist aber doch keine Frage von Wissen oder Nichtwissen. Es ist also durchaus möglich, den Passus von der Höllenfahrt Christi in diesem Sinne zu interpretieren. Er könnte so verstanden werden, daß es auch für die Menschen, die nie oder nie richtig von Christus haben hören können, vor Gott auch noch eine Chance gibt. Allerdings muß man sagen, daß diese Deutung spekulativ ist. In Wirklichkeit wissen wir es nicht, weil Gott es uns in der Heiligen Schrift nicht in eindeutiger Weise offenbart hat.

*Vergleiche: Paul Althaus, „Die christliche Wahrheit“, Bd. 2, Gütersloh 1949, S.264ff

Aus allem ergibt sich, daß der Bekenntnissatz von der Höllenfahrt Christi ein dunkler Satz ist. Niemand sollte mit dem Anspruch auftreten, er wisse genau, wie er gemeint sei und er verfüge über die einzig richtige Interpretation. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Epitome der Konkordienformel, Artikel IX: „Nachdem aber dieser Artikel, wie auch der vorgehende, nicht mit den Sinnen noch mit der Vernunft begriffen werden kann, sondern muß allein mit dem Glauben gefaßt werden: ist unser einhellig Bedenk, daß solches nicht zu disputieren, sondern nur uf das einfältigste geglaubet und gelehret werden solle“.* Allerdings sollte aus demselben Artikel der Konkordienformel auch die folgende Passage bedacht werden: „Dann ist genug, daß wir wissen, daß Christus in die Helle gefahren, die Helle allen Gläubigen zerstöret und sie aus dem Gewalt des Todes, Teufels, ewiger Verdamnus des hellischen Rachens erlöset habe.“** Das muß uns Christen genügen: Für uns ist die Hölle zerstört. Der Auferstandene verfügt über die Schlüssel des Todes und der Hölle***. Was Christus mit denen tut, die zu Lebzeiten nichts von ihm wissen und deshalb nicht an ihn glauben konnten, müssen wir getrost ihm überlassen. Er wird schon das Richtige tun. Erlaubt allerdings ist es uns, auch für sie zu hoffen.

*BSLK, S. 813
**Ebenda
***Offenbarung 1,18

4 „Die“ heilige, (allgemeine) christliche Kirche statt „eine“ heilige, allgemeine christliche Kirche

An diesem Passus wird jedermann deutlich, daß das ursprüngliche Ziel der sprachlichen Revision des Apostolikums, nämlich die Vereinbarung eines gleichlautenden deutschen Textes für alle Kirchen des deutschen Sprachraums, nicht erreicht werden konnte. Die römisch-katholische Kirche besteht nämlich nach wie vor darauf, daß im deutschen Text des Credo das Wort „katholische“ Kirche vorkommt, während die evangelischen Kirchen sich dazu nicht entschließen können. Die evangelischen Kirchen hätten sich selbstverständlich dazu bereit gefunden, das lateinische Wort „catholicam“ durch das deutsche Wort „allgemeine“ zu übersetzen. Sie befürchten aber, daß sie dann, wenn sie statt der Übersetzung „allgemeine“ einfach nur das Wort „katholische“ als Fremdwort in den Text des Apostolikums aufnehmen würden, dem Mißverständnis ausgesetzt wären, daß sie unter Kirche die römisch-katholische verstünden. Hier rächt sich die folgenschwere Fehlentscheidungung der Kirchen der Reformation, daß sie auf das Wort „katholisch“ in ihrem Namen verzichtet haben.

In der Sache ist ein solcher Verzicht unbegründet. Auch die evangelische Kirche ist eine katholische, das heißt allgemeine, weltumspannende, nicht an Grenzen nationaler, völkischer, standesmäßiger oder rassischer Art gebundene Kirche. Sie ist eben nur nicht römisch-katholisch. Das heißt: Sie ist nicht dem Primat und der Jurisdiktion des Bischofs von Rom unterstellt. Insofern ist, bei Lichte betrachtet, die römisch-katholische Kirche viel weniger „katholisch“ als die evangelische. Die römische Kirche ist lokal durch den zufälligen geographischen Sitz ihres geistlichen Oberhaupts in Rom eingegrenzt, während die evangelische Kirche weltumspannend ist und ohne ein bestimmtes lokales Zentrum. Es wäre zu wünschen, daß die Evangelische Kirche endlich ihre Fehlentscheidung korrigiert und das Wort „katholisch“, wie es der Sache nach angemessen ist, in ihren Namen aufnimmt. Sie müßte sich „Evangelisch-katholische“ Kirche in Abgrenzung von der „römisch-katholischen“, der „alt-katholischen“, der „griechisch-katholischen“, der „russisch-katholischen“ etc. Kirche nennen. Dann könnte sie auch die Formulierung „katholische Kirche“ ganz unbefangen in den deutschen Text des Apostolikums aufnehmen.

Dann wäre es auch überflüssig, statt „eine heilige ... Kirche“ „die heilige ... Kirche“ zu schreiben. Denn dann wäre klar, daß das Wort „eine“ nicht eine von vielen, sondern eine einzige meint, daß es also kein unbestimmter Artikel ist, sondern ein Zahlwort. Dann brauchte sie auch nicht das Wort „christliche“ in das Credo einzufügen, das ja im Urtext überhaupt nicht steht, und könnte in korrekter Übersetzung des Urtextes bekennen: „eine heilige katholische Kirche“.

5 „Gemeinschaft“ der Heiligen statt „Gemeinde“ der Heiligen

Beclasse Übersetzungen sind vom lateinischen Text her möglich, beclasse Übersetzung treffen aber wahrscheinlich nicht den ursprünglich gemeinten Sinn. Ursprünglich nämlich dürfte der Genitiv „sanctorum – der Heiligen“ als Neutrum zu verstehen sein. Zur Verdeutlichung dieses Sinnes könnte man übersetzen „Gemeinschaft an den heiligen Dingen“, wobei an die heiligen Sakramente zu denken wäre. Allerdings hat es auch in frühen Zeit der Kirche die Deutung des Genitivs „sanctorum“ als Maskulinum gegeben, so daß neben der Deutung „Gemeinschaft an den heiligen Dingen“ immer auch die Deutung „Gemeinde/Gemeinschaft mit den Heiligen“ möglich war.*

BSLK, S. 24

Die von Luther im Kleinen Katechismus angenommene Deutung „Gemeine der Heiligen“10 ist in Deutschland seit der Zeit der Karolinger bezeugt.11 Der alte deutsche Text des Apostolikums spiegelt diese Übersetzung Luthers wieder, der neue setzt sich davon ab, ohne wirklich zum ursprünglichen Verständnis zurückzukehren. Der Sinn dieser Neuformulierung ist daher nicht ganz einsichtig.*

*BSLK, S. 511

6 Auferstehung der „Toten“ statt Auferstehung des „Fleisches“

Hier liegt eine der schwerwiegendsten Änderungen im neuen Text des Apostolikums vor. Dies wird schon daran erkennbar, daß die neue Übersetzung eindeutig falsch ist. Einem Schüler im Lateinunterricht eines Gymnasiums, der das lateinische „carnis resurrectionem“ mit „Auferstehung der Toten“ übersetzen würde, würde mit dem Rotstift am Rand ein Vokabelfehler angestrichen werden. Das lateinische Wort „carnis“ kommt vom Wort „caro“, und dieses Wort heißt ohne Frage „Fleisch“. „Auferstehung der Toten“ ist daher eine falsche und den Sinn in nicht unerheblichem Maße verändernde, letztlich sogar verfälschende Übersetzung des Apostolikums. Es ist vollkommen rätselhaft, wieso sich die großen Kirchen des deutschen Sprachraums auf diese verkehrte Übersetzung verständigt haben.



Das altkirchliche Bekenntnis von der „Auferstehung des Fleisches“ ist ein bewußtes, eindeutig und zugespitzt formuliertes Bekenntnis. Gerade die frühen Theologen haben diese Formulierung leidenschaftlich gegen die Feinde des Christentums verteidigt und sie inhaltlich begründet. In dieser inhaltlichen Begründung geht es um zwei unterschiedliche Themen: Einmal um die Wirklichkeit und Körperhaftigkeit der Auferstehungsexistenz und dann um das Gericht Gottes, das sich auch auf den Körper bezieht.

6.1 Die Körperhaftigkeit der Auferstehungsexistenz

Zu diesem Thema sollen zwei frühchristliche Belegstellen angeführt werden: Der schon erwähnte Bischof Ignatius von Antiochien schreibt in einem Brief an die Smyrnäer: „Denn dies alles litt er unsertwegen, damit wir gerettet würden; und wirklich litt er, wie er sich auch wirklich auferweckte, nicht wie einige Ungläubige sagen, er habe zum Schein gelitten, während sie selbst <nur> zum Schein existieren; und gemäß ihren Anschauungen wird ihnen auch geschehen, wenn sie <dereinst> leiblos und dämonisch sind. Ich nämlich weiß und glaube, daß er auch nach der Auferstehung im Fleische ist.“* Hintergrund dieser Passage ist die Irrlehre der „Doketisten“, die behaupteten, Jesus habe nur einen Scheinleib besessen und am Kreuz nur zum Schein gelitten. Ignatius hält dagegen am tatsächlichen, fleischlichen Leibe Christi fest und bekennt folgerichtig auch die fleischliche Auferstehung Christi. Den Doketen droht er - vermutlich spöttisch und ironisch - an, daß ihre Auferstehungsexistenz entsprechend ihrem Scheinleib-Glauben auch nur einen körperlosen und gespensterhaften Charakter haben werde. Ignatius verteidigt also die fleischliche Realität der Auferstehung gegen die aus dem griechischen Denken stammende Vorstellung eines blutleeren Fortlebens der Seele.

*Ignatius an die Smyrnäer, 2-3,1, zitiert nach „Schriften des Urchristentums – Erster Teil“ hg. Von Joseph A. Fischer, Darmstadt 9/1986, S. 206f

Diese Argumentation wird noch deutlicher in einer Schrift des Origenes. Origenes war der vermutlich bedeutendste Theologe des 3. Jahrhunderts. Er war um die Mitte dieses Jahrhunderts Leiter der Katechetenschule in Alexandria. Kurz vor dem Jahre 250 hat er eine ausführliche Schrift „Gegen Celsus“ verfaßt. (Celsus hatte im Jahre 178 eine haßerfüllte Streitschrift gegen das Christentum geschrieben.) Im VI. Buch „Gegen Celsus“ schreibt Origenes: „Wir 'tragen die Lehre von der Auferstehung' nicht deshalb 'vor', weil wir, wie Celsus meint, 'die Lehre von der Seelenwanderung falsch gehört hätten', sondern weil wir wissen, daß die Seele, welche ihrer Natur nach unkörperlich und unsichtbar ist, an jedem körperlichen Orte, wo sie sich befindet, eines Körpers bedarf.“* Ganz bewußt setzt sich in diesem Text Origenes ab von der griechischen Vorstellung der Unsterblichkeit der Seele bzw. der Seelenwanderung und erklärt, daß es zum christlichen Bekenntnis gehört, daß nicht nur die Seele unsterblich ist, sondern daß auch das Fleisch auferweckt wird, da eine Seele ohne Leib ein Unding ist.

*Origenes, „Acht Bücher gegen Celsus“, zitiert nach „Des Origenes acht Bücher gegen Celsus“, Band 53 der „Bibliothek der Kirchenväter“, hg. von O. Berdenhewer, K Weyman und J. Zellinger, München 1927, S. 248

Das Apostolikum hat den Konsens der apostolischen und frühchristlichen Theologie formuliert, wenn es deutlich und klar von der „Auferstehung des Fleisches“ gesprochen hat. Die christliche Auferstehungshoffnung geht weit über die griechische Vorstellung von einer gewissermaßen blutleeren Fortexistenz der Seele hinaus.

6.2 Das Gericht trifft auch den Leib

Es hat noch einen zweiten inhaltlichen Grund gegeben, aus dem heraus die frühe Kirche von der Auferstehung des Fleisches gesprochen hat. Dazu ein Zitat aus der „Bittschrift für die Christen“, einer apologetischen Schrift aus der zweiten Hälfte des 2. Jahrhunderts, die von einem ansonsten weitgehend unbekannten Athenagoras verfaßt worden ist. Wir lesen: „Wer da glaubt, er brauche keine Rechenschaft zu geben, ob sein Leben in dieser Welt gut oder schlecht war, und es gebe keine Auferstehung, ja mit dem Leibe vergehe auch die Seele in der Weise eines Erlöschens, von einem solchen Menschen ist zu erwarten, daß er sich wohl keines Frevels enthält. Wir dagegen, die überzeugt sind, daß bei Gott nichts ungeprüft bleibt und daß der Leib, wenn er den unvernünftigen Trieben und Begierden der Seele gedient hat, auch an der Strafe teilnehmen muß, wir haben allen Grund, auch die kleinste Sünde zu verabscheuen.“* Athenagoras greift hier einen heute weitgehend verdrängten und verschwiegenen Gedanken auf, daß nämlich die Auferstehung zunächst einmal eine Auferstehung zum Gericht und zur Verantwortung vor Gott ist. Vor diesem Hintergrund hält er an der Auferstehung des Fleisches fest, weil er der Überzeugung ist, daß sich der ganze Mensch in Seele und Leib vor Gott wird verantworten müssen. Ganz ähnlich argumentiert Tertullian in seiner gegen Ende des zweiten Jahrhunderts verfaßten Schrift „Apologeticum“: „Da andererseits der Grund für die Wiederherstellung das von Gott bestimmte Gericht ist, muß mit Notwendigkeit ebenderselbe, der einmal war, vorgeführt werden, um für seine guten oder bösen Taten von Gott den Richterspruch zu empfangen. Und deshalb werden auch die Körper wieder erscheinen, da einmal die Seele für sich allein ohne eine dauerhafte Materie, das heißt: ohne das Fleisch, nichts erleiden kann und da zum andern überhaupt das, was sie nach Gottes Richterspruch erleiden müssen, die Seelen nicht ohne das Fleisch über sich gebracht haben, in dessen Hülle sie alle ihre Taten verübten.“**

*Athenagoras, „Bittschrift für die Christen“, 36, zitiert nach Band 12 der „Bibliothek der Kirchenväter“, hg. von O. Berdenhewer, Th. Schermann und K. Weyman, Kempten/München 1913, S. 324
**Tertullian, „Apologeticum“, 48, 2, zitiert nach „Apologeticum“, hg. von Carl Becker, München 4/1992, S. 213

Zusammenfassend läßt sich zu diesem Punkt feststellen: Die Alte Kirche, der wir ja das Apostolikum verdanken, hat bewußt und entschieden das Bekenntnis von der Auferstehung des Fleisches formuliert. Dieses Bekenntnis stützt sich nicht nur auf die Osterberichte des Neuen Testaments, die übereinstimmend berichten, daß das Grab Christi leer gewesen ist, es ist in den ersten Jahrhunderten der Kirche auch getragen worden von einem einmütigen Konsens der Theologie. Mit dem Bekenntnis von der Auferstehung des Fleisches hat die Kirche einerseits die griechische Lehre von der bloßen Fortexistenz der Seele abgewehrt und daran festgehalten, daß die Auferstehungsexistenz eine körperliche Dimension hat, und sie hat andererseits den Ernst des Gerichts Gottes betont, vor dem sich alle Menschen werden verantworten müssen. Beide Aussagen gehen durch die neuere Formulierung des Apostolikums „Auferstehung der Toten“ verloren. Die neue Formulierung ist also nicht nur eine im schulmäßigen Sinne falsche Übersetzung, weil sie eine Vokabel nicht richtig wiedergibt, sie ist auch ein schwerwiegender inhaltlicher Eingriff in die inhaltlichen Aussagen des Bekenntnisses und eine unzulässige Veränderung seines Sinns. Die Kirche sollte daher umgehend zu der alten Formulierung zurückkehren.

Schluß

Die Analyse des verschiedenen Änderungen, die seit 1970 im deutschen Text des Apostolikums vollzogen worden sind, hat ergeben, daß von sprachlichen Glättungen abgesehen, manche der Änderungen Abweichungen vom ursprünglichen Sinn des Bekenntnisses mit sich bringen. An diesen Stellen ist der alte Text dem neuen vorzuziehen. In der Frage der „Höllenfahrt“ Christi ist keine eindeutige Entscheidung möglich.

Die Kirche sollte daher versuchen, die Neufassung des Apostolikums erneut einer Revision zu unterziehen. Ergebnis müßte sein, daß man die sprachlichen Glättungen beibehält, daß man die beschriebenen inhaltlichen Verschiebungen, die durch die Neufassung geschehen sind, wieder rückgängig macht und daß man schließlich im ersten Artikel „Gott, den allmächtigen Vater“ und im dritten Artikel mit etwas Mut „die heilige katholische Kirche“ schreibt. Einen Grund für diejenigen, die heute noch die alte Fassung in Gebrauch haben, zur neuen Fassung zu wechseln, sehe ich nicht.



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