- 1. Mose 9,5 Auch
will ich euer eigen Blut, das ist das Leben eines jeden unter euch, rächen
und will es von allen Tieren fordern und will des Menschen Leben fordern von einem
jeden Menschen.
- 1.Mose 9,6 Wer Menschenblut
vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden;
denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.
- 2. Mose 21,12 Wer einen
Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.
- 3. Mose 20,10 Wenn
jemand die Ehe bricht mit der Frau seines Nächsten, so sollen beide
des Todes sterben, Ehebrecher und Ehebrecherin, weil er mit der Frau seines
Nächsten die Ehe gebrochen hat.
- 3. Mose 20,13 Wenn
jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was
ein Greuel ist, und sollen beide des Todes sterben; Blutschuld lastet auf ihnen.
- 2. Mose 21,23 Entsteht
ein dauernder Schaden, so sollst du geben Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß ...
- Das 5./6. Gebot hat
mit einem Verbot der Todesstrafe nichts zu tun. Es bedeutet inhaltlich
das Verbot des Mordens. Eine Übertretung des Gebotes zieht gerade
die Todesstrafe nach sich.
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Im Neuen Testament gibt es keine direkte Stellungnahme zur Todesstrafe
- In Mk 12 par.,
dem Gleichnis von den bösen Weingärtnern, wird die Todesstrafe
als Schlußpunkt der Erzählung erwähnt: Die Mörder
werden von dem Weinbergbesitzer mit dem Tod bestraft.
- In Apg 5 werden zwei
Gemeindeglieder in Jerusalem, die Gott betrügen wollen, Ananias und
Saphira, von Gott selbst mit dem Tod bestraft.
- In Joh. 8 verhindert
Jesus die rechtlich gebotene Todesstrafe für eine ertappte Ehebrecherin:
"Wer von euch ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein auf sie!"
- Jesus selbst lehnt
für sich und seine Jünger Rache und Vergeltung ab. In der Bergpredigt
Mt 5, 38ff sagt er, dem Übel sei nicht zu widerstehen und die andere
Wange hinzuhalten, sowie "Liebet eure Feinde!"
- Aber Römer 13,4: Denn sie [die
Obrigkeit] ist Gottes Dienerin, dir zugut. Tust du aber Böses, so
fürchte dich; denn sie trägt das Schwert nicht umsonst: sie ist
Gottes Dienerin und vollzieht das Strafgericht an dem, der Böses tut.
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1. Theologische Hinweise
Die geschichtliche Entwicklung
In der jüdischen
wie in der frühen christlichen Tradition wird die Todesstrafe nicht
in Frage gestellt. Sie gehört zu der Ordnungsmacht der staatlichen
Gewalt und geschieht im Auftrag des göttlichen Gesetzes.
Im Mittelalter herrscht
die Auffassung, daß der Staat im Auftrag Gottes zur Todesstrafe berechtigt
sei, daß die Kirche sich aber nicht an ihr beteiligen darf.
Die Reformation sieht
dies nicht grundsätzlich anders.
Bis in das 20. Jh.
hinein haben eine große Zahl von Theologen und Philosophen die Todesstrafe
bejaht und auf verschiedene Art und Weise begründet, sei es mit der
Vergeltung, dem Schutz der Gemeinschaft vor dem Verbrecher oder der sittlichen
Ordnung. Durch die Erfahrung der braunen und roten Diktaturen ist aber
ein Wandel eingetreten.
2. Theologische Argumente
gegen die Todesstrafe
Wenn Gott der Herr und
der Geber des Lebens ist, haben Menschen nicht das Recht dazu, einem anderen
das Leben zu nehmen. Die einzige Ausnahme davon ist die Notwehr gegen einen
lebensbedrohenden Angriff.
Ein wichtiges Argument
gegen die Todesstrafe aus dem christlichen Glauben lautet, daß Christus
für unsere Schuld am Kreuz gestorben ist. Er hat unsere Sünde
auf sich genommen. Durch Umkehr und Glauben ist Vergebung möglich
und ein neuer Anfang auch des größten Sünders.
Durch Kreuz und Auferstehung
Jesu und durch die Kraft des Heiligen Geistes kann ein Mensch verändert
werden. Die Todesstrafe würde diese Möglichkeit verhindern, die
Gott den Menschen durch Christus eröffnet hat.
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3. Humanistische und
gesellschaftspolitische Argumente gegen die Todesstrafe
Jeder Mensch hat das
Recht auf Leben – auch der Staat darf es ihm nicht nehmen, auch nicht im
Fall schlimmster Verbrechen, weil dieses Menschenrecht auf Leben eben ohne
Einschränkung für jeden Menschen gilt.
Gegen die Todesstrafe
spricht weiterhin, daß die Möglichkeit einer fehlerhaften Beweisführung
und eines Justizirrtums nie auszuschließen ist.
Ein Täter muß
bei seiner Schuld behaftet werden – ihm das Leben zu nehmen, steht aber
der staatlichen Gemeinschaft nicht zu, auch wenn der Täter selbst
anderen Menschen das Leben genommen hat.
4. Die großen
Weltreligionen und die Todesstrafe
Im
Buddhismus gehör es zum rechten Handeln, nicht zu töten.
Hinduismus: Wer sich außerhalb der Ordnung stellt, konnte nach der alten hinduistischen
Kultur mit dem Tod bestraft werden.
Im
Islam ist
die Todesstrafe und auch das Töten für Allah durch den Koran
festgelegt.
Die Haltung des
Judentums
ergibt sich aus dem oben geschilderten Inhalt des AT. In der jüdischen
Rechtspraxis wurde aber schon im 1. Jh. n. Chr. die Todesstrafe nur sehr
selten praktiziert und sollte nach der Auffassung mancher Schriftgelehrter
faktisch abgeschafft werden.
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5. Zusammenfassung
Das zentrale theologische
Argument liegt in der Erlösung durch Kreuz und Auferstehung Jesu Christi:
Wenn Christus unsere Schuld auf sich genommen hat und wenn Gott uns durch
sein Kreuz und seine Auferstehung Vergebung und Erlösung schenkt,
haben wir Menschen nicht das Recht, einen anderen Menschen zum Tode zu
verurteilen. Wir nähmen ihm die Möglichkeit, dieses Geschenk
Gottes anzunehmen.
Ein Denkanstoß
zum Abschluß
Wer mit guten christlichen
Gründen die Todesstrafe ablehnt, sollte allerdings konsequent sein.
Nicht nur das Leben eines Verbrechers verdient Schutz, sondern auch das
Leben des schwächsten Gliedes unserer Gesellschaft: des ungeborenen
Kindes im Mutterleib.
Wenn der entscheidende
christliche Grundsatz der ist, daß Gott das Leben gibt und das deshalb
kein Mensch es nehmen darf, dann gilt dieser Grundsatz sowohl für
das Leben eines brutalen Möders wie für das Leben eines ungeborenen
Kindes.